Am Donnerstag, den 7. März 2019, 18 Uhr spricht Gerald Stourzh unter dem Titel »Denn es ist nicht alles gleich, was Menschenantlitz trägt« über die NS-Doktrin der Ungleichheit der Menschen im Lichte eines Reichsgerichtprozesses vom Jahre 1936. Der Vortrag findet im Sitzungssaal IV des Bundesverwaltungsgerichts statt, das seinen Sitz im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude hat, in dem eben jener Prozess stattfand. Veranstalter sind das Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow und die Leipziger Juristische Gesellschaft. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, eine Anmeldung bis 1. März notwendig.
Der Vortrag handelt von einem Urteil des Reichsgerichts vom Juni 1936, das mit großer Deutlichkeit die Rechtsgleichheit der liberal-demokratischen Rechtsordnung verurteilt und mit Berufung auf die Mehrstufigkeit des vorliberalen Rechts und die Ungleichheit der Menschen die mindere Rechtsstellung der Juden im NS-Recht rechtfertigt.
Der Rechtsstreit beruhte auf einer Klage der deutschen Filmgesellschaft UFA gegen eine schweizerische Gesellschaft um Rückzahlung eines Vorschusses von 26.000 Reichsmark für den vertraglich vereinbarten Verkauf des Urheberechts und der Verfilmung eines Drehbuches des (jüdischen) Drehbuchautors und Regisseurs Eric Charell an die UFA im Jahre 1933. Die UFA machte ein Rücktrittsrecht in Hinblick auf Charells Eigenschaft als Jude geltend, das von der schweizerischen Gesellschaft bestritten wurde.
Gerald Stourzh zählt zu den international renommiertesten Historikern auf dem Gebiet der Verfassungsgeschichte und der Geschichte der modernen Demokratie sowie der Grund- und Menschenrechte. Er lehrte von 1964 bis 1969 an der Freien Universität Berlin und im Anschluss bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1997 an der Universität Wien.
Begrüßung: Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
Einführung: Prof. Dr. Yfaat Weiss, Direktorin des Dubnow-Instituts
Lesung 24. Oktober | 19.15 Uhr
Anmeldung
Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten bitten wir um Anmeldung bis zum 1. März 2019 per E-Mail an antwort@dubnow.de. Bitte beachten Sie, dass Gepäck, das größer als 40 x 30 x 15 cm ist, in der Garderobe und vorhandenen Schließfächern verbleiben muss. Einlass ab 17.30 Uhr.
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