„Der Freistaat wird sich in den kommenden beiden Jahren mit einem einheitlichen und erhöhten Fördersatz von 50 Prozent an Investitionen für Sportanlagen der Kommunen und Vereine beteiligen. Zudem hält die Koalition Wort beim Bürokratieabbau: Der Wegfall der gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme und die Anhebung der Fördergrenze von 125.000 auf 200.000 Euro für das vereinfachte Förderverfahren sind zwei Maßnahmen, die für Entlastung in den Kommunen und Sportvereinen sorgen werden“, so Jörg Vieweg.
„Dass die höheren Förderquoten nur zwei Jahre gelten soll, ist ein Wermutstropfen“, so Vieweg. Trotz Intervention der SPD habe der Finanzminister an dieser Befristung festgehalten. „Nun muss die größte Ehrenamtsbewegung im Freistaat Sachsen bei Investitionen in Sportstätten weiter mit unsicheren, befristeten Lösungen leben. Wir brauchen endlich ein Sportfördergesetz, das dem Breiten- und Spitzensport die nötige Planungssicherheit gibt. Nur so wird eine verlässliche dauerhafte Förderung über einen Doppelhaushalt hinaus ermöglicht. Die SPD-Fraktion wird sich darum weiterhin für ein solches Gesetz einsetzen.“
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