Die staatliche Tierseuchenvorsorge erstreckt sich auch auf den heimischen Wildtierbestand. Dazu werden Proben von erlegtem oder tot aufgefundenem Schwarzwild, von verhaltensauffälligen oder verendet aufgefundenen Füchsen/Marderhunden/Waschbären sowie erlegten und verendeten Wildvögeln auf verschiedene Krankheiten untersucht.
Bei der Beschaffung dieser Proben für das Wildtiermonitoring ist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) auf die Unterstützung durch die Jägerschaft angewiesen. Vor allem bei den Blutproben von Wildschweinen ist auch für 2018 wieder eine deutliche Zunahme zu melden. Dafür sei allen Beteiligten nochmals herzlich gedankt.
Befunde für das Beprobungsjahr 2018
In 2018 wurden 2.611 Blutproben von Wildschweinen zur Untersuchung gewonnen und eingesandt (vgl. 2017: 1.188, 2016: 374, 2015: 725). Daneben konnten 23 Bluttupfer und 38 Organproben (vgl. 2017: 86, 2016: 107, 2015: 18) zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) gebracht werden. Diese Zunahme ist sicherlich auch der Sensibilisierung der Jägerschaft hinsichtlich der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest geschuldet.
Alle Proben werden grundsätzlich auf Afrikanische Schweinepest, Klassische Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit sowie auf Brucellose untersucht. Organproben werden zusätzlich auf Salmonellen geprüft. Je nach Menge und Qualität der abgegebenen Probe wird entweder auf alle genannten Krankheiten getestet oder nur auszugsweise. Daher ergeben sich in der Auflistung Differenzen.
In keiner der auswertbaren Blutproben (2.582 Proben = 99% auswertbar) oder Bluttupferproben wurde ein Hinweis auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest oder der Klassischen Schweinepest bei unseren Wildschweinen gefunden.
In 685 von 1.961 auswertbaren Blutproben lassen die Ergebnisse der Antikörperuntersuchung gegen die Aujeszkysche Krankheit* auf einen direkten Kontakt des betroffenen Wildschweins mit dem Erreger schließen, dies entspricht einer Nachweisrate von 35%.
Hinweis: Die Aujeszkysche Krankheit (= “Pseudowut”) ist auch für Hunde und Katzen allen Alters gefährlich: Nach 1 – 3 Tagen endet sie dabei stets tödlich, eine Behandlung oder Impfung gibt es nicht. Die Übertragung erfolgt in erster Linie über den Verzehr roher Teile eines infizierten Schweines. Es wird daher dringend empfohlen, keine rohen Fleischabfälle vom Wildschwein an Hunde oder Katzen zu verfüttern.
In 452 von 1.875 auswertbaren Blutproben wurden Antikörper gegen Brucelloseerreger nachgewiesen (= 24% Nachweisrate). Dieser Test ist jedoch im Vergleich zur Aujeszkyschen Krankheit unspezifischer, so bedeutet das Ergebnis nur, dass allgemein mit den Erregern bei Wildschweinen gerechnet werden muss.
In keiner Organprobe wurden die Erreger der Afrikanischen Schweinepest, der Klassischen Schweinepest, der Aujeszkyschen Krankheit oder Salmonellen gefunden. Allerdings war eine von 38 auswertbaren Organproben Brucellose positiv, hier wurde der Erreger selbst nachgewiesen (= 3%, vgl. 2017: 4%).
Hinweis: Die Brucellose ist eine bakteriell bedingte Erkrankung, die im Gegensatz zu Klassischer und Afrikanischer Schweinepest und Aujeszkyscher Krankheit auch auf den Menschen übertragen werden kann. Die Übertragung erfolgt z. B. durch Kontakt oder durch Inhalation infektiösen Materials, wobei Personen, die sich mit der Schlachtung und Verarbeitung von Tieren und Tierkörpern beschäftigen, wie beispielsweise Jäger, besonders gefährdet sind. Die Krankheit kommt aufgrund der erfolgreichen Bekämpfung bei Haustieren nur noch ausnahmsweise vor, darf jedoch nicht völlig in Vergessenheit geraten. Bei einem positiven Erregernachweis wird der Tierkörper genussuntauglich und muss entsorgt werden. Ein alleiniger positiver Antikörpernachweis hingegen führt jedoch nicht zur Reglementierung.
Auf Tollwut wurden vier Füchse und eine Fledermaus untersucht, aber nicht nachgewiesen. Ein Fuchs war an Räude erkrankt. Bei zwei Füchsen war die Untersuchung auf Staupe positiv.
Hinweis: Vor diesem Hintergrund wird Hundehaltern dringlich die Schutzimpfung empfohlen.
Beim passiven Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring wurden sechs tot aufgefundene Wildvögel untersucht, für das aktive Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring konnten acht erlegte Vögel beprobt werden. Dabei gab es keine Anzeichen auf Wildvogel-Geflügelpest.
Hintergrund und Ausblick auf 2019
Über das Wildtiermonitoring kann ein umfassenderer Überblick über die allgemeine Seuchenlage und damit potentielle Eintragsmöglichkeiten von Tierseuchen aus dem Wildtier- in den Haus- und Nutztierbereich gewonnen werden. innen zu können. Mit Hilfe der daraus ableitbaren Risikobewertung lassen sich effektivere Vorsorgemaßnahmen entwickeln und die Haus- und Nutztierbestände, aber auch der Mensch, der direkt oder indirekt über Wilderzeugnisse betroffen sein kann, besser vor einer Seuchengefahr schützen. Die Wildmonitoringprogramme werden bis auf weiteres auch 2019 fortgeführt.
Nach den Bestimmungen zum Monitoring der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen sowie der Klassischen Schweinepest bei Hausschweinen sind die Jagdausübungsberechtigen verpflichtet, von jedem verendet aufgefundenen Wildschwein (Fall-/ Unfallwild) Blutproben und soweit möglich Organproben sowie von jedem im Rahmen der Jagd erlegten Wildschwein mit klinischen oder bereits mit bloßem Auge erkennbaren pathologisch-anatomischen Auffälligkeiten frische Blutproben und soweit möglich Organproben zu entnehmen.
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 63: Protest, Vertrauen und eine gute Frage
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