Die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich, seit 2017 in Trägerschaft des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V., hat heute einen Zuwendungsbescheid über 121.644 Euro für eine Projektförderung erhalten. Damit sollen die Qualifizierungsreihe „ Weiterbildung Inklusion!“ und das Pilotprojekt „Prozess Inklusion!“ umgesetzt werden.
Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Der Zugang zu Kunst und Kultur ist für Menschen mit Behinderung bisher nicht selbstverständlich – das wollen wir mit der Beratung durch die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich ändern. Inklusion gelingt auch im Kulturbereich nur dann, wenn die Akteure motiviert, gut qualifiziert und vernetzt sind, an Beispielen anderer lernen und sich ständig weiterbilden. Viele Kultureinrichtungen benötigen hier Beratung und Unterstützung, die die Servicestelle ihnen geben kann.“
Anne Pallas, Geschäftsführerin des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V.: „Inklusion im Kulturbereich umzusetzen ist eine dankbare Aufgabe, weil die damit angestoßenen Prozesse von Kulturakteuren und -institutionen fast immer als Bereicherung erlebt werden. Dahinter steht auch die größere Idee, gesellschaftliche Teilhabe in einer zunehmend vielfältigeren Gesellschaft professionell umzusetzen. Es geht damit um weit mehr als nur eine Rampe. Inklusive Organisationsentwicklung bedeutet, das ganze Unternehmen zu qualifizieren und so für weitere Herausforderungen fit zu machen. Wir freuen uns sehr, dass das Kunstministerium diesen Ansatz tatkräftig unterstützt und trägt.“
Die Servicestelle konzentriert sich in diesem Jahr auf die Qualifizierung und individuelle Beratung der sächsischen KulturakteurInnen. Die Servicestelle hat dazu eine modular aufgebaute Qualifizierungsreihe „ Weiterbildung Inklusion!“ entwickelt. In den Weiterbildungen vermitteln erfahrene Referentinnen und Referenten das Handwerkszeug, um die Inklusion als organisationsübergreifende Aufgabe umsetzen zu können.
Die kostenlosen Weiterbildungen werden vor allem in den ländlichen Räumen angeboten. Mit den zusätzlichen Mitteln startet die Servicestelle in diesem Jahr auch das Pilotprojekt „Prozess Inklusion!“ Innerhalb des Pilots werden exemplarisch mit drei Kultureinrichtungen Werkzeuge und Methoden erprobt, die auch auf weitere Kultureinrichtungen übertragen werden können.
Die Zuwendung stammt aus Steuermitteln. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
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