Hunderte Sparer fragen aktuell bei der Verbraucherzentrale Sachsen nach, ob auch Zinsen ihres Vertrags falsch berechnet wurden. Diesem Berechnungsfehler vieler Sparkassen ist die Verbraucherzentrale Sachsen auf die Schliche gekommen. Vielen Langzeitsparern steht aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen eine drei- bis vierstellige Summe zu, die Betroffene nun einfordern können.
Wie können die Sparverträge auf eine nachträgliche Zinszahlung geprüft werden? Und was ist zu tun, um die Zinsen zu erhalten? Diese Fragen beantworten die anbieterunabhängigen Finanzexperten der Verbraucherzentrale allen Langzeitsparern am Dienstag, den 26.02.2019, von 9 bis 18 Uhr in einer Sonderhotline unter der Rufnummer 01802 – 55 66 11 (0,06 Euro/Anruf aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Min.)
„Auch wenn Ihr Langzeitsparvertrag aktuell gar nicht mehr läuft, seitens der Bank gekündigt wurde, jemand ein Sparbuch nicht mehr wiederfindet oder sich während des Sparvertrages Änderungen ergeben haben, kann eine Überprüfung des Vertrags Gold wert sein“, erklärt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Prüfung der Verträge ist grundsätzlich für alle Langzeitsparverträge von Sparkassen und anderen Kreditinstituten mit variabel angelegtem Basiszins und Prämienstaffel möglich.
Allein in den letzten Tagen sind bei der Verbraucherzentrale Sachsen knapp 300 Verträge zur Prüfung und Berechnung eingegangen. Die falsche Zinsberechnung hat die Verbraucherzentrale Sachsen im Zuge der Kündigungswelle der Prämiensparverträge vieler sächsischer Sparkassen entdeckt. „Beim Blick in die zahlreichen Unterlagen taten sich neue Ungereimtheiten auf“, so Heyer. „Die variablen Zinsen wurden für Sparer oft nicht nachvollziehbar angepasst. Außerdem erfolgte die Zinsanpassung nicht nach einem Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen. Ein solcher ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof jedoch zur Berechnung heranzuziehen.“
Damit stehen Langzeitsparern aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen nun in vielen Fällen Zinsnachzahlungen zu.
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