Spirit Legal LLP Rechtsanwälte haben für den Kapitän der Seenotretter von „Mission Lifeline“, Claus-Peter Reisch, gegen verschiedene Medien Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung und Widerruf ihrer Berichterstattung durchgesetzt.
Eine ganze Reihe von Medien hatte Ende Januar behauptet, dass Claus-Peter Reisch in Malta wegen Schleuserei vor Gericht stehe. Tatsächlich geht es in dem Gerichtsverfahren in Malta allerdings lediglich um die falsche Registrierung eines Schiffes. Deshalb mussten in den vergangenen Tagen unter anderem BILD (Print), BILD Online, Epoch Times, News.de und die Freie Welt entsprechende Gegendarstellungen veröffentlichen.
Zudem haben Spirit Legal LLP Rechtsanwälte auch für den Verein der Seenotretter von Mission Lifeline e.V. Ansprüche auf Gegendarstellung und Widerruf gegen die Junge Freiheit und die Freie Welt durchgesetzt, weil diese behauptet hatten, Erzbischof Reinhard Marx habe an den Mission Lifeline e.V. zum zweiten Mal einen Betrag von EUR 50.000,00 gespendet. Tatsächlich gab es aber keine zweite Spende des Erzbischofs an den Verein.
Dazu Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal LLP: „Wenn Medien unwahre Tatsachenbehauptungen verbreiten, stehen den davon Betroffenen eine Reihe rechtlicher Ansprüche zu. Diese reichen von einer Unterlassungsverpflichtung bis hin zur Gegendarstellung. Wir haben solche Ansprüche für unsere Mandanten, den Mission Lifeline e.V. und dessen Kapitän Claus-Peter Reisch, erfolgreich gegen eine ganze Reihe von Medien durchgesetzt. Die Beispiele zeigen, dass der Kampf gegen Fake News erfolgreich sein kann.“
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