Die Verwaltung ist auf dem Weg zur Digitalisierung. Dafür muss die Politik die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett jetzt zwei Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht: Gesetz zur Neuordnung der Informationssicherheit und Gesetz zur Änderung des IT-Staatsvertrages.
Mit dem Informationssicherheitsgesetz schafft der Freistaat die Grundlage, dass alle Behörden in Sachsen moderne Erkennungs- und Abwehrtechnologien einsetzen dürfen, um Cyber-Angriffe zu identifizieren und abzuwehren. Zudem sollen in allen Ministerien und Behörden IT-Sicherheitsbeauftragte eingesetzt werden.
“Mit der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung vertrauen die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung immer mehr Daten an”, so Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Oliver Schenk. “Die Möglichkeit des Bürgers, seine persönlichen Daten online mitzuteilen, geht daher mit der Pflicht der Verwaltung einher, diese Daten zu schützen.”
Mit dem Gesetz reagiert der Freistaat auf die wachsenden Herausforderungen für die Absicherung der Daten, die in den Behörden verarbeitet werden. Die Cyberangriffe auf das Sächsische Verwaltungsnetz sind im Jahr 2018 erneut deutlich mehr geworden. Nach Angaben des zentralen Computernotfallteams (SAX.CERT) im Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste (SID) wurden im vergangenen Jahr knapp 80 Millionen Spam-Mails abgewiesen.
Das entspricht einer Steigerung von über 60 Prozent im Vergleich zu 2017. Im E-Mail-Verkehr wurden fast 100.000 Viren erkannt (170 Prozent mehr als 2017). Allein im November 2018 sahen sich die Staatsbehörden mit so vielen Schadcodes in E-Mails konfrontiert wie im gesamten Jahr 2017.
Im Zuge des Informationssicherheitsgesetzes soll das Computernotfallteam Sachsen (SAX.CERT) personell verdoppelt werden, um die wachsende Zahl an Aufgaben zu bewältigen. Zugleich soll das SAX.CERT eine Servicestelle für den kommunalen Bereich werden, um Verwaltungen in Landkreisen und Gemeinden in der Cybersicherheit zu unterstützen.
Beim Gesetz zur Änderung des IT-Staatsvertrages geht es um die Gründung einer Bund-Länder-Anstalt öffentlichen Rechts, in der personelle und finanzielle Ressourcen bei der föderalen IT-Kooperation gebündelt werden. Dies ist wichtig, um die umfangreichen Maßnahmen zu koordinieren, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ergeben. Zudem verpflichten sich Bund und Länder, dem IT-Planungsrat für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bereitzustellen.
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