Rund 33.500 sächsische Grundschüler der 4. Klassen erhalten am Freitag (15. Februar) zusammen mit den Halbjahreszeugnissen ihre Bildungsempfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Bis zum 8. März müssen die Eltern ihre Kinder dann an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.
„Den Schülern stehen alle Türen offen, egal ob sie die Oberschule oder das Gymnasium wählen“, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Die Sorgen der Eltern, mit dieser Entscheidung den weiteren Lebensweg ihrer Kinder in Stein zu meißeln, seien verständlich, aber der Minister machte noch einmal deutlich: „Es gibt keine Einbahnstraße und keine Chancen werden verbaut. In Sachsen führen viele Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss. Wer will, kann das Abitur auch über die Oberschule erreichen.“
Wichtig sei vor allem, dass bei der Entscheidung das Wohl des Kindes an erster Stelle stehe. Die Bildungsempfehlung und die Einschätzungen der Lehrer seien für die richtige Wahl entscheidend. Die Eltern sollten darauf vertrauen, damit die Schüler weiterhin motiviert lernen können. Im letzten Schuljahr folgten rund 80 Prozent der Eltern und Schüler der erteilten Bildungsempfehlung. 15 Prozent der Schüler mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium entschieden sich für die Oberschule und ca. 6 Prozent wählten trotz Oberschulempfehlung den Weg auf das Gymnasium.
Zahlen
Im vergangenen Jahr haben an öffentlichen Grundschulen 47,6 Prozent (rund 14.500 Schüler) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium und 51,6 Prozent (rund 15.800 Schüler) eine Empfehlung für die Oberschule erhalten.
Im Schuljahr 2018/19 lernen insgesamt 12.657 Schüler in der Klassenstufe 5 eines öffentlichen Gymnasiums. Davon haben 781 Schüler (6,2%) eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten.
Auch umgedreht melden sich Schüler mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium auf der Oberschule an. So lernen im Schuljahr 2018/19 insgesamt 16.766 in der Klassenstufe 5 einer öffentlichen Oberschule. Davon haben 2.540 Schüler (15,1%) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten.
Hintergrund zur Bildungsempfehlung
Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde.
Zudem muss das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn die Schüler diese Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllen.
Auch ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium können Schüler bis zum 8. März 2019 an einem Gymnasium ihrer Wahl angemeldet werden.
Am 12. März 2019 nehmen diese Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Vom 12. bis 21. März 2019 wird mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.
Eine besondere Bildungsberatung gibt es für Eltern der Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Oberschule, die bereits im Halbjahr die notwendigen Leistungen für einen Übergang zum Gymnasium vorweisen. Diese Bedingungen müssen dann auch am Ende des Schuljahres erfüllt sein.
Außerdem können die Schüler nach jeder Klassenstufe von der Oberschule an das Gymnasium wechseln, müssen dafür jedoch die erforderliche Begabung und Leistung, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im vorangegangenen Schuljahr gezeigt haben.
Video und Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten an der Oberschule: https://www.schule.sachsen.de/164.htm
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