Beim Referat für Gleichstellung können bis zum 1. April (Einsendeschluss) Anträge auf die Förderung von Projekten im Bereich Chancengleichheit zum Zweck der Gleichstellung von Frau und Mann gestellt werden. Die Vorhaben müssen zwischen dem 1. Juni und 31. Dezember 2019 durchgeführt werden. Dafür stehen Fördermittel in Höhe von rund 76.000 Euro zur Verfügung.

Gefördert werden Veranstaltungen und Publikationen sowie Initiativen und Aktionen zur Durchsetzung der Chancengleichheit und zum Abbau von gleichstellungsspezifischen Benachteiligungen. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Initiativen, die ihren Sitz in Leipzig haben und sich für die Gleichstellung von Frau und Mann und den Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen einsetzen.

Das Referat für Gleichstellung berät gerne bei der Antragstellung. Bei erstmaliger Antragstellung wird die Beratung besonders empfohlen.

Die Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann und die Antragsformulare, die zwingend zu benutzen sind, können unter www.leipzig.de/frauen abgerufen werden. Die Anträge müssen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens 1. April 2019, 24 Uhr eingegangen sein. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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