Die Staatsregierung will mit Blick auf den Brexit nicht unvorbereitet sein und hat deswegen einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. „Unser Ziel ist es, mit dem Gesetz für Rechtsklarheit zu sorgen“, betonte Europaminister Oliver Schenk am Mittwoch im Landtag.
Die Klarstellung zielt darauf ab, dass für den Übergangszeitraum nach einem geordneten Austritt und seiner etwaigen Verlängerung alle Regelungen des Landesrechts gegenüber Großbritannien weitergelten – mit der Ausnahme des Kommunal- und Europawahlrechts für britische Staatsbürger, die in Sachsen leben. Der in dieser Woche im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist bereits dem Landtag zugeleitet worden.
Schenk äußerte die Hoffnung, dass in London alles dafür getan wird, dass zumindest ein geordneter Brexit vollzogen werden kann. „Es ist besser, die Verflechtungen zwischen Großbritannien und dem Kontinent Schritt für Schritt zu lösen, statt sie mit einem Schlag zu durchtrennen.“ Er machte zugleich deutlich, dass der Freistaat einen anderen Ausgang des Referendums und damit einen Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU vorgezogen hätte.
„Schon der Brexit an sich kennt keine Gewinner, sondern nur Verlierer“, sagte Schenk weiter. Er verwies in dem Zusammenhang darauf, dass Großbritannien für die deutsche Wirtschaft einer der wichtigsten Exportmärkte ist. Noch deutlich stärker betroffen seien allerdings die britischen Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in Großbritannien selbst.
Schenk warb im Landtag für eine enge Zusammenarbeit mit Großbritannien auch nach dem Austritt. „Für eine stabile und international starke EU ist dies unverzichtbar.“ Er fügte hinzu: „Die Briten sind und bleiben unsere Partner und auch Freunde. Dass die britische Regierung dies erfreulicherweise ähnlich sieht, zeigen ihre Pläne zur Eröffnung eines neuen Generalkonsulats in Sachsen.“
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