Sachsen will Referendare mit einer Gehaltszulage von rund 1000 Euro dazu bewegen, an Schulen im ländlichen Raum zu unterrichten. Der Anwärtersonderzuschlag wird Studienreferendaren aller Schularten gewährt. Im Gegenzug müssen sich die Nachwuchslehrkräfte verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehramtsausbildung für einige Jahre in Bedarfsregionen tätig zu sein.
Darüber hinaus stärkt Sachsen die Lehrerausbildung im ländlichen Raum und schafft in Annaberg-Buchholz und Löbau je eine zusätzliche Ausbildungsstätte für Studienreferendare im Grundschullehramt.
„Mit diesen beiden Maßnahmen soll es uns besser als bisher gelingen, Lehrernachwuchs an Bedarfsregionen zu binden. Wer den Anwärtersonderzuschlag bekommt, gehört zu den bestbezahlten Referendaren in ganz Deutschland“, so Sachsens Kultusminister Christian Piwarz am Dienstag, 15. Januar, in Dresden.
Der Anwärtersonderzuschlag wird erstmalig ab dem 1. August 2019 angeboten. Studienreferendare, die zu diesem Zeitpunkt den Vorbereitungsdienst beginnen, können neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1500 Euro brutto einen monatlichen Zuschlag in Höhe von rund 1000 Euro brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten.
Der Zuschlag ist allerdings an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen müssen sich die Referendare verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein. Zum anderen muss der Vorbereitungsdienst an einer Schule in einer Bedarfsregion absolviert werden. Als Bedarfsregionen gelten alle Regionen in Sachsen außerhalb der Ballungszentren Leipzig und Dresden.
Nähere Informationen zu den Bedarfsregionen finden sich im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)
Auch Referendare, die bereits den Vorbereitungsdienst zum 1. Februar 2019 antreten, können ab dem 1. August 2019 in den Genuss des monatlichen Anwärtersonderzuschlages kommen. Für diese Gruppe gibt es jedoch zwei Optionen.
Wer den Zuschlag rückwirkend gezahlt bekommen möchte, muss sich ebenso verpflichten, nach erfolgreicher Ausbildung für fünf Jahre an einer Schule in einer Bedarfsregion tätig zu sein. Wer den Zuschlag lediglich für 12 Monate gezahlt bekommen möchte, muss sich für drei Jahre und vier Monate für eine Tätigkeit in einer Bedarfsregion entscheiden.
Referendaren, die bereits seit dem 1. August 2018 im Vorbereitungsdienst sind, werden auch zwei Optionen angeboten. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, den Anwärtersonderzuschlag rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 noch für 12 Monate zu beziehen. Im Gegenzug müssen sie sich anschließend verpflichten, als Lehrkraft für drei Jahre und vier Monate in einer Bedarfsregion tätig zu sein. Wer jedoch den Zuschlag ab dem 1. August 2019 lediglich für sechs Monate beziehen möchte, für den verkürzt sich die verpflichtende Tätigkeit in einer Bedarfsregion auf 20 Monate.
Das Kultusministerium wird die Regelungen zum Anwärtersonderzuschlag nach einem Jahr prüfen, ob die gewünschte Lenkungswirkung eintritt. Die Regelungen könnten dann eventuell angepasst werden.
Um mehr Lehrerinnen und Lehrer für den ländlichen Raum zu gewinnen, werden für das Lehramt an Grundschulen auch zwei neue Lehrerausbildungsstätten eingerichtet. So wird im ostsächsischen Löbau eine ehemalige Lehrerausbildungsstätte wieder ins Leben gerufen. Dort bestand bereits in den 90er Jahren ein Lehrerbildungsseminar. In Westsachsen wird eine neue Ausbildungsstätte in Annaberg-Buchholz entstehen. Dafür wird ein seit mehreren Jahren fast leerstehendes Gebäude des Beruflichen Schulzentrums Annaberg ertüchtigt.
Nähere Informationen zu den bisherigen Lehrerausbildungsstätten an den Universitätsstandorten gibt es im Internet unter https://www.lehrerbildung.sachsen.de/14776.htm.
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