Die Förderrichtlinie LEADER wird für private Antragsteller und Unternehmen künftig einfacher. Sie müssen für die umfassende Sanierung von Gebäuden keine Berechnungen oder Nachweise ihrer Ausgaben mehr einreichen. Künftig richtet sich die Förderung nach einem Festbetrag pro Quadratmeter. Eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinie hat Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt jetzt in Kraft gesetzt.

„Mit dem Wegfall umfangreicher Bauunterlagen und anderer Nachweise wird das LEADER-Verfahren für die Antragsteller weiter verschlankt“, so der Minister. „Auch für die Landratsämter, die die Förderung bearbeiten, wird so ein Stück Bürokratie abgebaut. Wir haben dabei die Spielräume, die uns die EU-Kommission eingeräumt hat, konsequent genutzt.“ Bei der Anwendung von Festbeträgen ist Sachsen im Bereich LEADER in Europa erneut Vorreiter.

Zugrunde gelegt werden für eine umfassende Sanierung von beheizbaren Gebäuden pauschalisierte Baukosten in Höhe von 1 272 Euro pro Quadratmeter. Die tatsächliche Förderung pro Quadratmeter ergibt sich dann aus dieser Pauschale multipliziert mit dem Fördersatz, den die LEADER-Gebiete für die einzelnen Vorhaben selbst festlegen. Die Antragsteller müssen mit dieser Vereinfachung bei der Abrechnung ihres Vorhabens der Bewilligungsbehörde in den Landratsämtern keine Rechnungen oder andere Zahlungsbelege mehr vorlegen. Kontrolliert wird dann nur noch, ob das Gebäude wie bewilligt gebaut wurde.

Auch für das Management der LEADER-Gebiete und andere Personalkosten im Bereich LEADER gibt es Vereinfachungen. So werden zukünftig sogenannte Restkosten mit einer Pauschale in Höhe von 40 Prozent der Personalkosten ohne weitere Nachweise erstattet.
Die Vereinfachungen der Richtlinie treten für neue Fördermittelanträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Hintergrundinformationen:

Die 30 sächsischen LEADER-Gebiete bestimmen in einem transparenten Verfahren selbst, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden. Die Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt nach den regionalen Prioritäten die Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgt durch die jeweiligen Landratsämter.

Den Regionen stehen für 2014 bis 2020 insgesamt 427 Millionen Euro aus dem sächsischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) zur Verfügung. Derzeit sind etwa 3000 LEADER-Vorhaben bewilligt.

LEADER in Sachsen | http://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/
Richtlinie LEADER | http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm

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