Kultusminister Christian Piwarz und der Vorstandsvorsitzende der Unfallkasse Sachsen, Ralf Rother, haben heute (7. Januar 2019) eine Vereinbarung zur Bewältigung von Krisenfällen an Schulen unterschrieben. „Wir müssen für den Ernstfall gewappnet sein, damit Schule schnelle und professionelle Hilfe bekommt“, sind sich Kultusminister Piwarz und Vorstandsvorsitzender Ralf Rother einig.
Ziel des Vertrages ist es, dass bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, größeren Unfällen und Bedrohungssituationen die Schulen bei der Bewältigung von Großschadensereignissen unterstützt werden. Sachsen ist das erste Bundesland, das einen solchen Vertrag unterzeichnet.
„Neben der Bildungs- und Erziehungsarbeit sind unsere Schulen darauf vorbereitet, Notfälle und kleinere Krisenfälle sicher zu bewältigen. Dafür haben wir in den letzten zehn Jahren kontinuierlich ein Präventions- und Krisenbewältigungssystem aufgebaut. Aber für Großschadensereignissen, wo mehrere Schüler und Lehrer betroffen sind, ist zusätzlich professionelle Hilfe von außen notwendig“, erklärte der Minister.
„Für die Unfallkasse ist besonders wichtig, dass wir aus deutschlandweiten Vorfällen gelernt haben und reagieren, bevor etwas passiert“, betont Rother und unterstreicht nochmals, dass Sachsen hier eine Vorreiterrolle einnimmt.
Tritt der Ernstfall ein, werden die Unfallkasse Sachsen und das Landesamt für Schule und Bildung ein renommiertes Expertenteam für Trauma und Konfliktmanagement mit der Krisenintervention beauftragen. Dieses sichert in der Akutsituation ein professionelles Krisenmanagement einschließlich psychologischer Erstbetreuung vor Ort.
Es unterstützt zielgerichtet den Aufbau eines schulischen Krisenteams für ein eigenständig weiterzuführendes Notfallmanagement. Die Arbeit endet erst dann, wenn das schulische Krisenteam in Kooperation mit regionalen Hilfsstrukturen selber in der Lage ist, den weiteren besonderen Erfordernissen des Schulalltages zu entsprechen.
Die heute unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung reiht sich ein in ein bereits bestehendes schulisches Präventions- und Krisenbewältigungssystem. So haben seit 2010 alle sächsischen Schulen einen Leitfaden mit Hilfestellungen im Krisenfall erhalten. Darauf gestützt werden schulspezifische Notfallpläne erarbeitet.
Dieser Rahmenplan für sächsische Schulen zur Bewältigung von Bedrohungs- und Amoksituationen enthält wichtige Informationen zur Prävention, einen Ablauf zur Krisenintervention und Tipps zur Erkennung von unterschiedlichen Bedrohungssituationen. Das soll ein strukturiertes und koordiniertes Handeln der Schule mit professionellen Partnern im Ernstfall ermöglichen.
“In Notfallsituationen ist es wichtig, dass Lehrer, Schüler und Eltern wissen, was sie zu tun haben”, so Piwarz. Auch kontinuierliche Kontrollen durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Belehrungen für Lehrkräfte und Schüler sind unverzichtbar für die Gewährleistung von Handlungsfähigkeit in einer Krisensituation.
Das Kernstück des Leitfadens ist eine Checkliste. Sie bildet für die Schule die Grundlage zur Realisierung eines Anlass erforderlichen Krisenmanagements. Gemeinsam mit der Polizei, der Unfallkasse und den Fachkräften für Arbeitssicherheit können alle Prüfkriterien, die eine Notfallsituation von vornherein verhindern bzw. beim Eintreten eines dramatischen Ereignisses den besten Schutz bieten sollen, beraten werden.
Es geht zum Beispiel um die Fragen, ob es ein schulisches Konzept zur Gewaltprävention gibt und ob die Anwesenheit der Schüler in der Klasse überprüft wird. “Ein positives und vertrauensvolles Schulklima ist neben allen anderen Vorkehrungen die beste Präventionsmaßnahme”, betonte Piwarz. Aber auch Maßnahmen zur technischen Prävention und schulspezifische Notfallpläne sind für eine sinnvolle Absicherung von verhaltenspräventiven Maßnahmen wichtig.
So enthält die Checkliste Fragen zum Notfallmanagement der Schule, zur Kontrolle von Nebenräumen, Sicherung von Außentüren und Beteiligung der Polizeilichen Beratungsstelle bei der Entwicklung technischer und verhaltensorientierter Präventionsmaßnahmen. Jede einzelne Schule hat am Ende ihr spezifisches und individuell abgestimmtes Sicherheitskonzept.
Der Rahmenplan für sächsische Schulen zur Bewältigung von Bedrohungs- und Amoksituationen ist unter der Leitung der Arbeitsgruppe “Schulische Prävention” des Landespräventionsrates entstanden. Mitgewirkt haben das sächsische Kultusministerium, Innenministerium, Wirtschaftsministerium, die Unfallkasse Sachsen, der Städte- und Gemeindetag sowie der sächsische Landkreistag. Der Leitfaden ist ausschließlich zur schulinternen Verwendung entwickelt worden und wird nicht veröffentlicht.
Keine Kommentare bisher