Das Kabinett hat heute dem Vorschlag des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zugestimmt, der die Verteilung zusätzlicher Mittel regelt, um die Beschäftigten der kommunalen Theater und Orchester besser zu bezahlen sowie weitere Kulturangebote zu ermöglichen. Dafür sind in den nächsten vier Jahren 40 Millionen Euro vorgesehen, die im aktuellen Doppelhaushalt von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags freigegeben wurden.
Der Kabinettsbeschluss sieht einerseits die allgemeine Erhöhung der Landeszuweisungen für die Kulturräume um jährlich 3 Millionen Euro sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Strukturmitteln von jährlich 7 Millionen Euro für kommunale Theater und Orchester mit Haustarifverträgen im Zeitraum von 2019 bis 2022 vor.
Fünf der insgesamt neun Einrichtungen können die Tarife ihrer Beschäftigten auf 100 Prozent des aktuellen Flächentarifs anheben. Die weiteren vier Einrichtungen erreichen Tariferhöhungen zwischen 80 bis 95 Prozent des Flächentarifs. Alle Theater und Orchester ermöglichen zudem mit den Mitteln zusätzliche Kulturangebote vorwiegend außerhalb der Stammspielstätten der Einrichtungen.
Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt: „Ich bin sehr froh, dass wir als Freistaat Sachsen die Träger der kommunalen Theater und Orchester unterstützen können, ihre Beschäftigten besser zu entlohnen. Ich sehe diese Hilfe auch als unsere Verantwortung und Ausdruck unserer Solidarität. Sie gewährleisten mit ihrer künstlerischen Arbeit, dass in der Fläche des Landes überall hochwertige kulturelle Angebote genutzt werden können.
Das sorgt für eine hohe Lebensqualität und Zufriedenheit der Menschen jenseits der Großstädte. Ich danke allen, insbesondere den kommunalen Trägern, die mit 30 Prozent an der Einkommenssteigerung beteiligt sind. Besonders froh bin ich, dass fünf Einrichtungen die Gehälter auf 100 Prozent des Flächentarifs anheben konnten. Die Bezahlung nach Flächentarif sollte auch zukünftig das Ziel sein.“
Entsprechend der gestellten Anträge ergeben sich folgende Zuwendungen und Tarifsteigerungen im Verhältnis zum Flächentarifniveau:
*Theater Plauen-Zwickau gGmbH: 1.127.519,40 Euro – 87,25% Tarifniveau zum 31.12.2018 (im Verhältnis zum Flächentarifniveau) – 100,00% Tarifniveau zum 01.01.2019 (im Verhältnis zum Flächentarifniveau)
*Vogtland-Philharmonie Greiz-Reichenbach e. V.: 171.975,91 Euro – 73,31% Tarifniveau zum 31.12.2018 – 79,13% Tarifniveau zum 01.01.2019
*Mittelsächsische Theater- und Philharmonie gGmbH: 489.243,50 Euro – 92,14% Tarifniveau zum 31.12.2018 – 100,00% Tarifniveau zum 01.01.2019
*Erzgebirgische Theater- und Orchester GmbH: 265.900,64 Euro – 90,10% Tarifniveau zum 31.12.2018 – 95,00% Tarifniveau zum 01.01.2019
*Leipziger Sinfonieorchester GmbH: 451.266,90 Euro – 81,85%Tarifniveau zum 31.12.2018 – 93,92% Tarifniveau zum 01.01.2019
*Deutsche Bläserakademie GmbH: 431.179,40 Euro – 74,81%Tarifniveau zum 31.12.2018 – 89,86% Tarifniveau zum 01.01.2019
*Elblandphilharmonie Sachsen GmbH: 381.551,86 Euro – 90,49%Tarifniveau zum 31.12.2018 – 100,00% Tarifniveau zum 01.01.2019
*Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH: 1.433.566,50 Euro – 83,72% Tarifniveau zum 31.12.2018 – 100,00% Tarifniveau zum 01.01.2019
*Städtische Theater Chemnitz gGmbH: 2.247.795,90 Euro – 85,97%Tarifniveau zum 31.12.2018 – 100,00% Tarifniveau zum 01.01.2019
Die Mittel werden auf Antrag als Strukturmittel gemäß § 6 Absatz 2 Buchstabe b Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG), zugewiesen. Der staatliche Fördersatz beträgt 70 Prozent, der kommunale Eigenanteil durch die Träger bzw. die Kulturräume entsprechend 30 Prozent.
Die Theater und Orchester verpflichten sich, neben der Tarifsteigerung auch verschiedene zusätzliche Kulturangebote zu realisieren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Veranstaltungen zur Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche.
Beispiele sind zusätzliche Klassenzimmeraufführungen durch das Theater Plauen-Zwickau, ein neues Integrationsprojekt „Tandem“ des Mittelsächsischen Theaters, die Steigerung der Zahl der Schülerkonzerte durch das Leipziger Sinfonieorchester von 25 auf 30 pro Spielzeit, auch die Elblandphilharmonie will die Zahl der Kinderkonzerte und Schulveranstaltungen um mindestens 10 Prozent steigern.
Die Deutsche Bläserakademie plant zusätzliche interaktive Projekte zur Kinder- und Jugendförderung in Kindergärten, Kindertagesstätten und Förderschulen. Die Erzgebirgische Philharmonie und das Eduard-von-Winterstein-Theater planen, in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und gemeinsam mit Laienmusikern „Partnerkonzerte“ zu veranstalten.
Das Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau wird zusätzliche mobile Produktionen in den Sparten Musiktheater, Schauspiel und Tanz sowie von Schul- und Jugendkonzerten an dezentralen Spielorten durchführen.
Die Städtischen Theater Chemnitz planen mehrere Kooperationsprojekte mit Schulen wie die unter anderem eine Schülerproduktion mit abschließender Aufführung im Opernhaus, das Projekt „Musik im Garten“, sowie eine Zusammenarbeit mit der Kinderkomponistenklasse Dresden.
Die Maßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Keine Kommentare bisher