Die Mehrheit der Abgeordneten des Sächsischen Landtags hat in der gestrigen Plenarsitzung einen Antrag von BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN abgelehnt, der unter dem Titel „Praktisches Jahr nicht zum Null-Tarif – Medizinstudium attraktiver machen“ unter anderem eine einheitliche Ausbildungsvergütung für Medizinstudentinnen und -studenten im Praktischen Jahr (PJ) gefordert hatte.
Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Nicht nur in Sachsen, auch bundesweit sind die Aufwandsentschädigungen für angehende Medizinerinnen und Mediziner in Form von Sach- und Geldleistungen im PJ sehr unterschiedlich.
Dennoch halte ich eine wie im Antrag geforderte Bundesratsinitiative zu einer entsprechenden Änderung der Approbationsordnung zum jetzigen Zeitpunkt für ungeeignet, da eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“ geplant ist. Während dieses Gesetzgebungsverfahrens werden die Länder die Möglichkeit haben, eine Änderung z.B. bezüglich einer Mindesthöhe der Aufwandsentschädigung in die Diskussion einzubringen.“
Die einzelnen akademischen Lehrkrankenhäuser legen die Höhe der Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr in eigener Verantwortung fest. Diese bewegt sich in Sachsen zwischen null und mehr als 600 Euro. Da sich die Mehrheit der Lehrkrankenhäuser in kommunaler oder privater Trägerschaft befinden, hat das Wissenschaftsministerium auf die Aufwandsentschädigungen keinen Einfluss.
Deren Höhe, Übernahme der Kosten für Verpflegung und Unterkunft oder Büchergutscheine können besonders auch im ländlichen Raum als Instrument genutzt werden, um angehende Ärztinnen und Ärzten für eine Tätigkeit im eigenen Haus oder in der Region zugewinnen. Dr. Eva-Maria Stange: „Wenn die Universitätsklinika in Dresden und Leipzig eine gleich hohe finanzielle Aufwandsentschädigung wie die Akademischen Lehrkrankenhäuser außerhalb der Großstädte im PJ zahlen würden, entfiele ein wichtiges Steuerungsinstrument.
Ich kann mir vorstellen, dass eine Mindesthöhe für die Aufwandsentschädigung in der bundesweit gültigen Approbationsordnung festgelegt wird. Darüber hinaus ist eine differenzierte Entschädigung im Praktischen Jahr eine gute Möglichkeit, um Ärztinnen und Ärzte an ländliche Einrichtungen zu binden.“
Die Ministerin wies außerdem darauf hin, dass das Praktische Jahr als Pflichtpraktikum Teil des Medizinstudiums ist und eine Aufwandsentschädigung bei BAföG-Empfängern auf das BAföG angerechnet wird. „Aus meiner Sicht wäre auch eine bundesweite Debatte zu einer Änderung des BAföG zu führen, damit die PJ-Aufwandsentschädigungen in Zukunft anrechnungsfrei sind.“ In die Diskussion einbezogen werden müssten auch die Pflichtpraktika bei Studierenden der Pharmazie oder der Tiermedizin und entsprechende Ausnahmeregelungen im Mindestlohngesetz.
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