Die Agrar-Amtschefs der Länder forderten heute (17. Januar 2019) in Berlin den Bund auf, die für das Jahr 2018 bereitgestellten aber nicht abgeflossenen Bundesmittel für die Dürrehilfen kurzfristig in voller Höhe für das Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen. Sachsens Staatsekretär Dr. Frank Pfeil brachte die sächsische Beschlussvorlage im Rahmen der traditionellen Konferenz der Agraramtschefs vor Eröffnung der Internationalen Grünen Woche ein.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zugesagt, dafür Sorge zu tragen, dass die im Jahr 2018 nicht verausgabten Bundesmittel den Ländern auch im Jahr 2019 zur Verfügung stehen werden.
„Um den Zweck der Hilfen, nämlich die Existenzsicherung der betroffenen Betriebe, nicht zu gefährden, müssen wir die Auszahlungen im Jahr 2019 schnell wieder aufnehmen. Wir können uns keine größere Auszahlungslücke leisten“, sagte Staatssekretär Dr. Pfeil in Berlin. „Das wird vor allem die tierhaltenden Betriebe unterstützen, deren Liquidität durch die höheren Futterzukäufe zum Jahresbeginn stark in Anspruch genommen wird.“
Um die Auszahlungen im neuen Haushaltsjahr 2019 schnell wieder aufnehmen zu können, ist die erneute Bereitstellung der Bundes- und Landesmittel notwendig. Der Freistaat Sachsen wird im Jahr 2019 vom Bund rund 11,5 Millionen Euro zur Abfinanzierung der noch vorliegenden Anträge auf Dürrehilfen benötigen.
Zudem forderten die Amtschefs der Agrarressorts die EU auf, effektiver als bisher den Aal zu schützen und den illegalen Schmuggel mit jungen Aalen zu unterbinden. Durch den illegalen Fang von Glasaalen und deren Verkauf durch international agierende kriminelle Organisationen werden jedes Jahr bis zu 350 Millionen Glasaale aus Europa nach Asien geschmuggelt.
Das entspricht in etwa der Menge an Glasaalen, die offiziell gefangen, aber nur innerhalb der EU gehandelt werden darf. Der Export von Glasaalen wurde bereits 2010 von der EU untersagt. Die Länder appellierten an eine europaweit wirksame Umsetzung des Aalmanagements sowie eine unbefristete Verlängerung des auslaufenden Exportverbots für Aale.
Zudem sollen jetzt deutlich mehr als 60 Prozent der gefangenen Aale unter zwölf Zentimeter Länge für Besatzmaßnahmen verwendet, nachvollziehbar dokumentiert und kontrolliert werden müssen. Zu diesem Zweck sollen Daten aus den nationalen Meldesystemen in einer EU-weiten Datenbank zusammengeführt und ein zentrales Kontrollsystem etabliert werden.
„Viele Küsten- und Binnenfischer sehen sich in einer schwieriger werdenden wirtschaftlichen Situation. Deswegen brauchen wir eine positive Entwicklung der Fischbestände, um die Grundlagen für eine nachhaltige Fischerei nicht weiter zu verschlechtern“, sagte Staatssekretär Dr. Pfeil. Dazu gehöre auch der Schutz des Bestandes des Europäischen Aals.
Die Aalbestände in Europa sind seit 1960 erheblich zurückgegangen, so auch im Einzugsgebiet der Elbe. Der Freistaat Sachsen setzt sich gemeinsam mit den Betrieben und Verbänden der Fischwirtschaft sowie den sächsischen Anglern für den Erhalt und die Stabilisierung der Aalbestände ein.
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