Das Medizinstudium in Sachsen soll nicht am Geldbeutel scheitern. Darum hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag einen Antrag vorgelegt, der die Attraktivität des sogenannten 'Praktischen Jahres' erhöhen soll. Beim 'Praktischen Jahr' handelt es sich um eine Praxisphase nach dem 10. Semester des Medizinstudiums, das an Universitätskliniken, Lehrkrankenhäusern oder Lehrpraxen abgeleistet wird.
Von den beiden Universitätskliniken in Sachsen vergütet allerdings die Universitätsklinik Leipzig das ‘Praktische Jahr’ überhaupt nicht und in Dresden kommt es auf die Klinik an, an der man beschäftigt ist.
Für ein faires ‘Praktisches Jahr’ setzen sich am Mittwoch, den 16. Januar, Medizinstudierende mit einem bundesweiten Aktionstag ein.
“Medizinerinnen und Mediziner sind überall begehrt. Es ist töricht, Medizinstudierende im letzten Studienabschnitt aus Sachsen zu vergraulen, weil die Arbeit von Studierenden im ‘Praktischen Jahr’ nicht angemessen vergütet wird”, erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion.
“Wer eine gute medizinische Versorgung in Sachsen sichern will, darf vor diesem Problem nicht die Augen schließen. Sonst stimmen die Medizinstudierende mit den Füßen ab und leisten ihre Praxisphase außerhalb Sachsens ab. Damit geht die Gefahr einer späteren Arbeitsaufnahme außerhalb Sachsens einher.”
“Aus der Stellungnahme der Staatsregierung wird das fehlende Problembewusstsein von Ministerin Dr. Eva-Maria Stange für die aktuelle Situation deutlich”, bedauert die Abgeordnete. “Das ‘Praktische Jahr’ wird von den allermeisten Studierenden in Vollzeit abgeleistet. Da bleibt keine Zeit, nebenbei noch arbeiten zu gehen. Wer kein BAföG erhält, muss sich anders finanzieren oder auf Ersparnisse zurückgreifen.”
“Studierende können das Praktische Jahr auch in einer Arztpraxis statt in einem Krankenhaus absolvieren. Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen halten hierfür einen Fördertopf für eine Aufwandsentschädigung zwischen 200 und 500 Euro bereit. Aktuell sind die dafür bereitgestellten Gelder laut Aussage der Wissenschaftsministerin auf 90.000 Euro jährlich begrenzt und bereits in diesem Jahr voll ausgeschöpft, weil die Nachfrage so groß ist.
Die Staatsregierung muss im Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung nach Wegen suchen, wie in Zukunft mehr Studierende von einem solchen Zuschuss profitieren können.”
“Zudem braucht es eine Bundesratsinitiative des Freistaates. Denn die Approbationsordnung auf Bundesebene muss dringend überarbeitet werden. Heute sieht diese für das ‘Praktische Jahr’ zwar eine Höchstvergütungsgrenze in Höhe des BAföG-Satzes, aber keine Mindestgrenze vor. Und wer in dieser Praxisphase mehr als 30 Tage fehlt, muss sie wiederholen.
Einen Urlaubs- oder einen Krankheitstageanspruch gibt es nicht. Bei beiden Punkten muss nachjustiert werden”, betont Maicher. “Der Verweis von Ministerin Stange auf den ‘Masterplan Medizinstudium 2020’ geht hier fehl. Der Masterplan greift diese konkreten Punkte gar nicht auf, sondern will nur prüfen, wie Arbeits- und Lernbedingungen verbessert werden können.”
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