Sehr interessiert zeigten sich heute Abgeordnete verschiedener Fraktionen des Deutschen Bundestages über die Situation einer Kreditnehmerin, die ihnen ihren Fall schilderte. Eine ursprünglich notwendige Kreditaufnahme wegen einer Autoreparatur und einer Zahnbehandlung entwickelte sich innerhalb von nur fünf Jahren zum finanziellen Fiasko.
Allein zwei kurz hintereinander geschlossene Verträge – wobei der zweite Kredit auf Initiative der Bank zurückgeht – führten zum aktuellen Nettokredit über 40.100 Euro. „Unverantwortlich ist, dass seitens der Bank in Verbindung mit dem Darlehen zusätzlich eine Restschuldversicherung zum Preis von 22.328 Euro verkauft wurde“, empört sich Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
Diese Restschuldversicherung muss ebenfalls über Kredit teuer mitfinanziert werden. So müssen insgesamt 88.606 Euro zurückgezahlt werden. Werden die Kosten der Versicherung in die Gesamtkreditkosten einbezogen, ergibt sich ein Effektivzins von knapp 30 Prozent. „Wenn das kein Wucher ist, verstehe ich die Welt nicht mehr“, sagt Eichhorst.
Im Vertrag stehen jedoch „nur“ 10,95 Prozent, da nach geltendem Recht in diesem Fall die Kosten der Versicherung nicht mit in den Effektivzins einberechnet werden müssen. „Den Betroffenen zu helfen, ist ein sehr steiniger Weg“ schildert Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg die Situation.
Das vor einem Jahr gegründete Bündnis gegen Wucher ist angetreten, um diesem Vorgehen verschiedener Kreditinstitute mittels gesetzlicher Änderung endlich ein Ende zu bereiten. Das wird als erforderlich angesehen, da es sich nicht nur um bedauerliche Einzelfälle ungenügsamer Verbraucher handelt. Das offenbaren rechnerische Überprüfungen von Verträgen verschiedener Institute, die in Verbraucherzentralen gesammelt werden.
Freiwillig werden Banken und Sparkassen wohl auch in Zukunft nicht auf dieses überaus einträgliche Massengeschäft verzichten. Eine klärende Norm würde auch den Banken nützen, die sich nicht an den schädigenden Geschäften beteiligen, aber mit der gesamten Branche öffentlich kritisiert werden.
Auch die Politik hat Handlungsbedarf erkannt. Es wird an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der eine Regelung diesem Aspekt betreffend enthalten soll. Die Auffassungen darüber, welches Mittel das Beste ist, sind noch unterschiedlich. Bisher favorisiert die Politik eine Deckelung der Provisionen, wohl weil 2017 eine Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ergeben hat, dass häufig 50 – mitunter aber auch 70 – Prozent der Versicherungsprämien Provisionen sind.
„Ein Provisionsdeckel ist nicht ausreichend. Dieser kann sogar dazu führen, dass zukünftig noch mehr Kredite mit Restschuldversicherungen verkauft werden“, erläutert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Eine Neuregelung – etwa im BGB – sollte zum Ergebnis führen, dass Fälle wie der der Leipziger Kreditnehmerin ohne rechtlichen Zweifel als Wucher gelten und damit nichtig sind. „Die Kosten aller mit dem Kredit verbundenen Nebenleistungen einschließlich von Versicherungsprämien sind bei der Wucherprüfung immer in die Gesamtkreditkosten einzubeziehen“, fordert deshalb Professor Udo Reifner vom Bündnis gegen Wucher.
Keine Kommentare bisher