Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Agentur für Arbeit prüft in Kürze die Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2018. Deswegen müssen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen bis spätestens 31. März 2019 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Zu beachten ist, dass die Anzeige rechtzeitig, vollständig und in der vorgeschriebenen Form einzureichen ist. Nur so wird eine Ordnungswidrigkeit vermieden.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nach, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl insgesamt und ist gestaffelt.
Pro unbesetztem Arbeitsplatz beträgt die Ausgleichsabgabe zwischen 125,- Euro bis 320,- Euro monatlich. Die Mittel aus dieser Ausgleichsabgabe werden ausschließlich zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Bitte beachten:
Für die Erstellung der entsprechenden Anzeige, können Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht im Internet unter www.iw-elan.de in der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM über die Rubrik „Service“ bestellt werden. Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden.
Für Informationen zum Programm kann man sich auch per E-Mail an das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. wenden (iw-elan@iwkoeln.de).
Aus rechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass der Agentur für Arbeit zwingend immer der von IW-Elan automatisch erzeugte Versandbeleg mit der ID-Nummer („Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“) unterschrieben zuzusenden ist.
Für telefonische Anfragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer ist die Arbeitsagentur unter der kostenlosen Servicenummer für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 erreichbar. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben, sind anzeigepflichtig.
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