Zu Jahresbeginn befassen sich viele Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Steuererklärung für das Vorjahr. Für die Abgabe gelten ab diesem Jahr verlängerte Fristen. Wer seine Steuererklärung selbst einreicht, hat dafür zwei Monate länger, und damit bis 31. Juli 2019, Zeit.
Die Arbeitgeber, Versicherungen, Rentenversicherungsträger und andere Institutionen können bis Ende Februar die bei ihnen für die Steuerberechnung vorgehaltenen Daten an die Finanzverwaltung übermitteln.
Daher beginnen die sächsischen Finanzämter mit der Bearbeitung der Erklärungen im März.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt, die Steuererklärung beginnend ab März 2019 bei „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zu erstellen und den elektronischen Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) zu nutzen. Viele der im Finanzamt vorhandenen Daten können so per Mausklick direkt in die Steuererklärung übernommen werden.
Der Belegabruf ist eine wesentliche Erleichterung beim Erstellen der Steuererklärung und wird immer beliebter. Das Zusammensuchen von Unterlagen reduziert sich und Eingabefehler werden vermieden. Im vergangenen Jahr haben mehr als 120.000 weitere sächsische Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerdaten für diesen Service freischalten lassen. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung oder die Nutzung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion.
Für die Steuererklärung müssen grundsätzlich keine Belege, wie beispielsweise Rechnungen, Spendenquittungen oder Steuerbescheinigungen, mehr eingereicht werden. Die Belege müssen jedoch sorgfältig aufbewahrt werden. Die Finanzämter fordern sie nur noch bei Bedarf an.
Die Fachleute vom Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantworten hierzu gern allgemeine Fragen:
Rufnummer: 0351 7999 7888 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr). Es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz.
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