Die Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ soll 2019 teilweise aufgehoben werden. Das betreffende Areal erstreckt sich im Wesentlichen zwischen Endersstraße, Zschocherscher Straße, Karl-Heine-Straße und Karl-Heine-Kanal. Oberbürgermeister Burkhard Jung wird auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau die entsprechende Vorlage im Februar 2019 in den Stadtrat einbringen.
Die Sanierungsziele in diesem Areal sind im Wesentlichen erreicht. Damit ist laut § 162 Abs. 1 Satz Nr. 1 des Baugesetzbuches die Satzung aufzuheben, was auch für Teilgebiete möglich ist. Für den südlichen Teilbereich von Plagwitz war dies bereits Ende April 2018 vom Stadtrat beschlossen und am 19. Mai bekannt gemacht worden. Von den Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen profitieren u. a. die Philippuskirche und die Schaubühne Lindenfels.
Im zur Aufhebung vorgesehenen Teilgebiet sind inzwischen 86 Prozent aller Grundstücke saniert bzw. neu bebaut sowie 81 Prozent des öffentlichen Raumes saniert. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme wie etwa den Bund-Länderprogrammen „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ und „Stadtumbau Ost“ oder auch dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ sind u.a. zahlreiche Straßen, Wege und Plätze und neu- bzw. umgestaltet worden, öffentliche Einrichtungen wurden grundlegend modernisiert.
Darunter sind Vorhaben wie die Umgestaltung von Aurelien-, Birken-, Siemering-, Merseburger- und Josephstraße oder auch der „Westentaschenpark“ Aurelien- / Ecke Hähnelstraße. Unter den realisierten Projekten ragen außerdem die Modernisierung der Schaubühne Lindenfels an der Karl-Heine-Straße und der Umbau der Georg-Maurer-Bibliothek an der Zschocherschen Straße hervor.
Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung entfällt die Anwendung von Vorschriften des besonderen Städtebaurechts für diesen Bereich, etwa die Genehmigungspflicht für gewisse Vorhaben (§ 144 Baugesetzbuch). Außerdem müssen nach der Aufhebung von den Grundstückseigentümern Ausgleichsbeträge erhoben werden (§ 154 Baugesetzbuch). Die Höhe richtet sich nach der durch den Gutachterausschuss zu ermittelnden sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung.
Betroffenen Eigentümern wurde bis zum 31. Januar 2018 ein Verfahrensnachlass von 20 Prozent bei vorzeitiger Ablösung angeboten. Viele machten davon Gebrauch. Darüber sind für 84 Prozent der Grundstücke, Wohnungen und Teileigentumsobjekte öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen worden. Seitdem wurden Ausgleichsbeträge in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro entrichtet .Insgesamt wurden seit Beginn der Sanierung etwa 2,2 Millionen Euro für dieses Teilgebiet eingenommen.
Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. Die durch die Teilaufhebung zu erwartenden Einnahmen fließen u. a. in die Erneuerung und Umgestaltung der Gießerstraße zwischen Karl-Heine- und Endersstraße, die Anlage des Rad-Gehweges nördlich der neuen Grundschule an der Gießerstraße und die Neugestaltung eines Rad-Gehweges am Karl-Heine-Kanal zwischen Karl-Heine- und Aurelienstraße.
Außerdem werden sie zur Unterstützung der Errichtung einer öffentlichen Begegnungsstätte mit Veranstaltungszentrum in der Philippuskirche und zur weiteren Sanierung der Schaubühne Lindenfels eingesetzt.
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