Am 1. Januar 2019 treten Verbesserungen bei der sogenannten Mütterrente in Kraft. Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Nunmehr wird bis zu einem halben Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das kann in den neuen Ländern pro Kind zu einer Rentenerhöhung um bis zu 15,35 Euro pro Monat führen.
„Die Erziehung unserer Kinder verdient eine besondere Beachtung und Wertschätzung durch unsere Gesellschaft. Ich begrüße deshalb, dass mit dieser Neuregelung die Erziehungsleistungen von Eltern aufgewertet werden“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch heute in Dresden.
Wer erstmals ab 1. Januar 2019 eine Altersrente beziehen wird, erhält nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Die Mütter und Väter, die bereits jetzt ihre Rente erhalten, bekommen die zusätzliche Zahlung bis Mitte 2019. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung.
Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014. Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Nur Adoptiv- und Pflegeeltern müssen einen Antrag stellen und sollten sich dazu an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
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