Damit das Farbenspiel in der „Nacht der Nächte“ stimmungsvoll und unfallfrei verläuft, appelliert Wirtschaftsminister Martin Dulig an einen vorsichtigen Umgang mit Raketen und Böllern. „Da ich möchte, dass alle Sachsen gesund ins neue Jahr starten, sollten Eltern vor allem an ihre Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kinder denken. Feuerwerk ist Sprengstoff – das sollte man nicht vergessen!“
Beim Kauf von Feuerwerksartikeln muss auf das „CE“-Prüfzeichen geachtet werden. Die alten Zulassungsnummern der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sind nicht mehr gültig. Die Kennzeichnung „CE“ bedeutet, dass die Kracher und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher sind und keine schädlichen Bestandteile enthalten oder gefährliche Splitter bilden können. „Finger weg von illegalem Feuerwerk, das keine CE-Kennzeichnung trägt! Wer nicht geprüfte Feuerwerkskörper verwendet, gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben anderer, sondern vor allem sich selbst“, so Dulig.
Prinzipiell raten Experten vom Feuerwerkskauf im Ausland ab. Illegale Böller können fatale Sprengwirkungen nach sich ziehen. Nach Angaben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kann ein nicht zugelassener Knallkörper – je nach Größe – die gesamte Hand verletzen und im schlimmsten Fall sogar wegreißen.
Trotz dieser Sicherheitsmaßnahmen kommt es leider immer wieder zu Verletzungen und Sachschäden. „Die meisten Unfälle entstehen aus Unwissenheit, Unachtsamkeit, Übermut und Leichtsinn. Das muss nicht sein. Halten Sie sich beim Abbrennen der Feuerwerkskörper an die Vorschriften und Empfehlungen des Herstellers“, mahnt Minister Dulig.
Damit bei aller Ausgelassenheit und Freude zum Jahreswechsel „nichts ins Auge geht“, sollten unbedingt folgende Bestimmungen und Ratschläge beachtet werden:
* Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (z. B. Tischfeuerwerke) stellen eine geringe Gefahr dar. Sie dürfen das ganze Jahr über verkauft und verwendet werden. Dagegen ist der Verkaufs- und Zündungszeitraum von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (u. a. Raketen, Verbundfeuerwerk, Batterien) begrenzt. Ihr Verkauf beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember und endet am 31. Dezember.
* Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ist auf den 31. Dezember und 1. Januar beschränkt. Grundsätzlich können Städte und Gemeinden Feuerwerke zeitlich oder räumlich weiter eingrenzen oder auch vollständig untersagen. Für das Abbrennen vor dem Silvester- bzw. nach dem Neujahrstag ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen ist.
* Der Verkauf von Feuerwerkskörpern darf nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an offenen Ständen im Straßenverkauf oder von Fahrzeugen erfolgen und muss von fachkundigem Verkaufspersonal beaufsichtigt werden. Verkäufer sind zudem verpflichtet, die zulässigen Höchstmengen im Lager und am Verkaufsstand zu beachten.
* Wer mit Feuerwerkskörpern der Kategorien 1 und 2 handelt und diese verkaufen möchte, musste dies bereits der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen vor mindestens zwei Wochen mitteilen.
* Nur volljährige Personen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 erwerben und abbrennen.
* Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind nur im Freien zu zünden und die Hinweise der Gebrauchsanweisung unbedingt zu beachten. Jeder sollte dabei auf ausreichende Sicherheitsabstände zu anderen Personen und zu Gebäuden achten. Auch sollte auf Kinder und ältere Menschen Rücksicht genommen werden. Denken Sie bitte ebenfalls an Haustiere – diese reagieren empfindlich auf Lärm und grelles Licht.
* In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen sowie Reet- oder Fachwerkhäusern ist das Zünden von Feuerwerk generell verboten.
* Eindringlich wird vor selbstgebauten Feuerwerkskörpern gewarnt! Die Produkte enthalten explosionsgefährliche Stoffe, die bei unsachgemäßem Umgang zu schweren Verletzungen führen können.
* Hände weg von „Blindgängern“ – sie dürfen kein zweites Mal verwendet werden! Ein verzögerter Zündvorgang kann zu erheblichen Verletzungen führen.
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