Am 1. Januar 2019 treten Verbesserungen bei der Mütterrente in Kraft. Sie sind Teil des im Herbst auf den Weg gebrachten Rentenpakts der Bundesregierung. Die Ausweitung kostet 3,8 Milliarden Euro pro Jahr.
Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Nach der Neuregelung wird jetzt bis zu einem halben Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das führt zu einer Erhöhung der Rente pro Kind um bis zu 15,35 Euro im Osten und bis zu 16,02 Euro im Westen.
Neurentner erhalten Mütterrente sofort
Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Die rund 593.000 Mütter und Väter, die bereits jetzt ihre Rente durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland erhalten, bekommen die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019.
Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Rentenversicherung stellt damit sicher, dass jeder die Leistung erhält, die ihm nach der Neuregelung zusteht. Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014.
Adoptiv- und Pflegeeltern müssen Antrag stellen
Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die eine Rente beziehen und bisher keine Mütterrente erhalten, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen formlosen Antrag stellen.
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