Vom 19. bis 27. Dezember 2018 gilt der traditionelle Weihnachtsfrieden. Während dieser Zeit wird das Ordnungsamt keine schriftlichen Verwarnungen und Bußgeldbescheide versenden. Der Weihnachtsfrieden verschiebt das Versenden und damit die Bearbeitungsfristen auf die Zeit nach den Feiertagen.
Nicht verzichtet wird jedoch auf Kontrollen. Begangene Rechtsverstöße werden weiterhin geahndet. Mit Verkehrskontrollen ist auch weiterhin in den Abendstunden und an den Wochenenden zu rechnen.
Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden sind Entscheidungen zu Vorgängen, die andernfalls verjähren würden oder Bescheide, die aus Gründen der Gefahrenabwehr unumgänglich sind.
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