Heute hat das Kabinett die Richtlinie zur Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine verabschiedet. Zu diesen Aufgaben gehören die Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Bürgern, die eine rechtliche Betreuung übernehmen. Für die Förderung dieser Vereine stehen im Haushaltsentwurf ab dem Jahr 2019 erstmals 350.000 Euro und damit 50.000 Euro mehr als bisher zur Verfügung.
Staatsminister Sebastian Gemkow: „Die Betreuungsvereine leiten ehrenamtliche Betreuer an und nehmen damit eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr. Dabei wollen wir sie künftig noch besser unterstützen und langfristig ihre Finanzierung sicherstellen. Die Vereine brauchen eine finanzielle Ausstattung, die den in den letzten Jahren gestiegenen Personalkosten gerecht wird.“
Betreuungsvereine gewinnen und begleiten Bürger, die sich als ehrenamtliche Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte für jemanden engagieren, der nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen. Vor allem Familienangehörige oder Bekannte genießen von Anfang an das notwendige Vertrauen des Betroffenen und werden so in vielen Fällen als ehrenamtliche Betreuer tätig.
Ihnen stehen die Betreuungsvereine als professionelle Berater und Ansprechpartner bei der Wahrnehmung ihres Ehrenamtes zur Seite. In Sachsen erbringen über 30 anerkannte Betreuungsvereine diese wichtige Querschnittsarbeit.
Mit der aktuellen Änderung der Förderrichtlinie sollen Förderhemmnisse abgebaut und die sehr zeitaufwendige Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern aus dem familiären Umfeld stärker honoriert werden. Daneben wird die Tätigkeit von Betreuungsvereinen im ländlichen Raum bei der Errichtung von Zweigstellen gefördert.
Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
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