Zur zweitägigen Herbstkonferenz in Magdeburg haben die Innenminister und –senatoren der Länder insgesamt 75 verschiedene Tagesordnungspunkte beraten. Dabei wurden auch Initiativen aus Sachsen behandelt und beschlossen. Bei dem Thema „Gesetzlicher Änderungsbedarf zur Verbesserung der Identifizierung von Ausländern“, wobei auch die Möglichkeit der Inhaftierung zur Identitätsfeststellung möglich sein soll, gab es einen Kompromiss.
So soll das Bundesinnenministerium in den kommenden sechs Monaten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung von Ausländern im Aufenthalts- und Asylgesetz sowie die Möglichkeiten einer Haft zur Identifizierung prüfen.
Sachsens Innenminister Prof. Roland Wöller dazu: „Wer zu uns kommt und Schutz sucht, muss seine Identität belegen. Wir müssen wissen, wer zu uns kommt und ob er tatsächlich schutzbedürftig ist. Wer sich hier hartnäckig weigert, seine Identität festzustellen, soll auch in Haft genommen werden können um ihn zur Mitwirkung zu bewegen. Das ist bereits europarechtlich zulässig. Wir müssen den Rechtsstaat durchsetzen und die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land schützen.“
Außerdem wurde mit dem Schwerpunkt Maßnahmen gegen „Smartmobs“ von Extremisten ein zweites sächsisches Thema kurzfristig auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz (IMK) gesetzt. So sollen die beiden Arbeitskreise „Innere Sicherheit“ und „Verfassungsschutz“ der IMK technische sowie rechtliche Möglichkeiten prüfen, um künftig zu verhindern, dass sich potenzielle Störer, Straftätern und Extremisten im Internet, insbesondere in den sozialen Netzwerken, zu Straftaten verabreden und umfangreich mobilisieren können. Bis zur Frühjahrskonferenz 2019 soll ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt werden.
„Wir haben bei den Vorfällen in Chemnitz das neue Phänomen der Smartmobs erlebt, wo binnen kürzester Zeit über soziale Medien bundesweit eine starke Mobilisierung rechter Hooligans und gewaltbereiter Rechtsextremisten stattgefunden hat. Hier muss die Polizei befähigt werden, dies in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Ländern besser frühzeitig erkennen zu können“, sagte Sachsens Innenminister Roland Wöller heute in Magdeburg.
„Ein erster Schritt ist die heute beschlossene gemeinsame Befassung der Fachleute in den Ministerien von Bund und Ländern mit diesem Phänomen, um hier geeignete Früherkennungstechniken zu entwickeln. Nur wenn wir künftig solche Phänomene frühzeitiger erkennen und gemeinsam handeln, können wir noch besser diese Lagen bewältigen“, so Wöller.
Außerdem gab es auf der IMK eine Einigung beim Thema Abschiebungsstopp für Syrien.
Die IMK beantragt beim Bund die Verlängerung des Abschiebungsstopps nach Syrien bis zum 30.Juni 2019.
Außerdem soll die Bundesregierung die Bewertung der Lage in der Arabischen Republik Syrien fortschreiben. Dabei bitten die Innenminister der Länder insbesondere darum, dass mit Blick auf Rückführungsmöglichkeiten für Gefährder und Straftäter, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, eine differenzierte Betrachtung von Rückkehrern erfolgt.
Zudem soll das Bundesinnenministerium ein Konzept für den Umgang mit ausreisepflichtigen Intensivstraftätern aus Syrien ausarbeiten, das u.a. Rückführungsoptionen in Drittstaaten in Betracht zieht.
Innenminister Wöller abschließend dazu: „Bei Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung oder bei brutaler Gewalt müssen wir nach Syrien abschieben, sobald es die Lage zulässt. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Wenigen, die unseren Schutz missbrauchen, hier ungehemmt schwere und schwerste Straftaten begehen.
Wer sich nicht an unser Recht hält, muss unser Land verlassen. Dabei müssen wir auch differenziert betrachten. Wer in Syrien Urlaub gemacht hat oder auch wer dem Assad-Regime nahesteht, für den soll die Schwelle, ab der er abgeschoben wird, niedriger liegen als in anderen Fällen.“
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