Mit Feuerwerk und Knallern verabschieden sich die Leipzigerinnen und Leipziger vom alten Jahr. Damit sich am 1. Januar 2019 nicht die Reste der Silvesternacht auf den Straßen, Gehwegen und in den Grünanlagen stapeln, sollte jeder seinen Unrat selbst entfernen.

„Wir bitten die Leipzigerinnen und Leipziger sowie unsere Gäste, Feuerwerkskörper, Sektflaschen und alle anderen Überreste mit nach Hause zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen“, betont Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig. „Abgebrannte Raketen, Böller, Wunderkerzen und so weiter gehören in den Restabfall.

Nicht gezündete Feuerwerkskörper sollten aus Sicherheitsgründen dem Ordnungsamt übergeben werden.“ Sekt- und Weinflaschen sind in Glascontainern zu entsorgen. Auf dem Augustusplatz, wo viele Bürgerinnen und Bürger den Jahreswechsel feiern, stehen zusätzlich vier Glascontainer bereit.

Laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Leipzig gilt das Verursacherprinzip. Bleibt der Silvestermüll liegen, kann dies als Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 3 und 28 (1) Satz 1 in Verbindung mit § 69 (1) Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Hat der Verursacher seinen Unrat liegen lassen und ist nicht ermittelbar, sind der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig oder die Grundstückseigentümer in der Pflicht. So entfernen die Gärtnerinnen und Gärtner des Eigenbetriebs die Silvesterreste in den städtischen Parks. In der Leipziger Innenstadt beseitigt das Team der Straßenreinigung den zurückgelassenen Müll in den frühen Morgenstunden am 1. Januar 2019, um Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Von den anderen Flächen, die satzungsgemäß vom Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig gesäubert werden, werden die Silvesterreste im Zuge der nächsten turnusgemäßen Reinigung eingesammelt. Funkt allerdings der Winter dazwischen, müssen bei Schnee und Eis vorrangig die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen geräumt und gestreut werden.

Grundstückseigentümer von Gehwegen, die selbst für die Reinigung zuständig sind, müssen selbst den eingesammelten Silvesterabfall entsorgen. Auch dann, wenn sie die Verschmutzung nicht verursacht haben. Auch der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) ist unterwegs, um Böller und Feuerwerksreste einzusammeln.

Bei Raketen weiß man nicht immer, wo diese landen, aber auch hier gilt, wenn der Verursacher die Feuerwerkskörper nicht entfernt hat, muss der Reinigungspflichtige diese beseitigen.

Welche Straßen und Gehwege vom Eigenbetrieb gereinigt werden oder ob der Grundstückseigentümer zuständig ist, steht in der Straßenreinigungssatzung im Straßenverzeichnis. In der Satzung ist auch die Häufigkeit durch die Reinigungsklasse geregelt. Die Satzungen sind in den Bürgerämtern, bei der Stadtreinigung Leipzig oder online unter www.stadtreinigung-leipzig.de erhältlich.

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