Als erste sächsische Kommune hat die Stadt Hartha (Landkreis Mittelsachsen) einen Upgrade-Bescheid in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro für den Glasfaserausbau erhalten. Damit werden 1.112 Haushalte, 147 Unternehmen und vier Schulen mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt. Alle Schulen sind im Förderprojekt enthalten und es verbleiben auch keine „weiße Flecken“ im Stadtgebiet.
„Auf diese Weise bereitet sich Hartha optimal auf die Gigabit-Gesellschaft vor“, sagte Staatssekretär Stefan Brangs, Beauftragter der Staatsregierung für Digitales, heute bei der Übergabe des Förderbescheides an Bürgermeister Ronald Kunze.
Die Sächsische Staatsregierung fördert den Breitbandausbau mittels Glasfaser. Nur diese Technologie kann die erforderlichen symmetrischen Bandbreiten liefern, welche für die zukünftigen Anwendungen benötigt werden (z. B. Telemedizin). Auch der Bund hat diese Notwendigkeit erkannt und bietet seit August 2018 die Möglichkeit, laufende Förderverfahren – soweit rechtlich zulässig – auf die Glasfasertechnologie umzuplanen („Upgrade“).
Die Mehrkosten für den Glasfaserausbau übernimmt der Bund zum üblichen Fördersatz. Der Freistaat Sachsen finanziert den restlichen Anteil, inklusive des Eigenanteils der Kommune. Hartha ist die erste Kommune im Freistaat, die von dieser Upgrade-Möglichkeit Gebrauch macht.
Stefan Brangs weiter: „Das Beispiel Hartha zeigt, wie sehr die Kommunen von der neuen Regelung profitieren. Hier haben sich die Projektkosten von 1,3 auf 4,5 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Die Erhöhungen werden vom Bund und Freistaat Sachsen vollständig aufgefangen. Die Kommune zahlt also für die Umrüstung auf diese Zukunftstechnologie keinen Cent.
Diese Steuermittel sind gut investiert. Denn damit wird das Breitbandnetz nachhaltig aufgerüstet für die Anforderungen der Zukunft – mit Anwendungen, die sich heute viele noch nicht vorstellen können, die morgen aber selbstverständlich sein werden. Ich wünsche mir, dass auch viele andere Kommunen in Sachsen diese umfassende Förderung nutzen, um den Glasfaserausbau für ihre Bürgerinnen und Bürger voranzubringen. Die Gelegenheit ist jetzt da. Bessere Förderbedingungen wird es nicht geben!“
Hintergrund
Der Breitbandausbau ist nach der Regelung des Grundgesetzes Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo sie aus wirtschaftlichen Gründen selbst nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Bisher orientierten sich die Förderanträge in vielen Fällen am technisch notwendigen „Mindeststandard“, teilweise unter Verwendung vorhandener Leitungen und Anlagen, um den Aufwand gering zu halten.
Beim Breitbandanschluss auf FTTB-Basis (d. h. Glasfaser mindestens bis ans Gebäude) liegt Sachsen bundesweit aktuell auf dem fünften Platz, unter den Flächenländern auf Platz vier. „Dies zeigt, dass Sachsen bei der Zukunftstechnologie Glasfaser ganz vorn dabei ist“, so Brangs.
*Die Fördergelder für den Breitbandausbau im Freistaat Sachsen werden aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.
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