Heute eröffnete die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, die Antidiskriminierungsberatungsstelle für Chemnitz und die angrenzenden Landkreise Mittelsachsen, Erzgebirge und Zwickau. Der Träger der Einrichtung ist das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. (ADB), welches auch Beratungsstellen in Dresden und Leipzig unterhält.
Gleichstellungsministerin Petra Köpping: „Die Bekämpfung von Diskriminierungen muss in allen Teilen Sachsens stattfinden. Wenn Menschen wegen ihrer Behinderung, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität ausgegrenzt, benachteiligt oder angegriffen werden, benötigen sie Unterstützung, um sich gegen Diskriminierung zu wehren und ihre eigenen Rechte durchzusetzen.
Mit der Eröffnung der Regionalstelle des ADB Chemnitz vollziehen wir einen wichtigen Schritt zum Aufbau einer flächendeckenden Antidiskriminierungsberatung in Sachsen. Um Diskriminierungen nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir nachhaltige Hilfestrukturen vor Ort.“
Das Modellprojekt der Antidiskriminierungsberatung läuft noch bis Ende 2020 und wird durch den Geschäftsbereich der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration mit 1,2 Millionen Euro gefördert. Das Projekt beinhaltet unter anderem die qualifizierte Beratung von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, Aus- und Weiterbildung von Berater*innen, Aufbau, Pflege sowie Ausbau eines Netzwerks zur Antidiskriminierungskultur in Sachsen und öffentliche Fachveranstaltungen.
Sotiria Midelia, Geschäftsführerin des ADB: „Die neue Beratungsstelle in Chemnitz bedeutet für Betroffene von Diskriminierung in Chemnitz und den angrenzenden Landkreisen, endlich eine wohnortnahe Antidiskriminierungsberatungsstelle aufsuchen zu können – was bislang noch nicht der Fall gewesen ist.
Unsere Beratungsstelle arbeitet merkmalsübergreifend, das heißt, Menschen, die aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, rassistischer Zuschreibung, des Lebensalters, der Religion oder sexuellen Identität Diskriminierung erlebt haben, können unsere Beratungsstelle aufsuchen und Unterstützung erhalten.“
Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten im Sächsischen Landtag verabschiedeten Haushaltes.
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