Der nordrhein-westfälische Landtag hat nach längeren Beratungen und zwei Expertenanhörungen ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Amnesty International sieht in dem Gesetz eine Gefährdung zentraler Rechtsstaatsprinzipien und elementarer Menschenrechte, sagt Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland.
„Amnesty International sieht mit Sorge, dass sich Nordrhein-Westfalen in der Woche des 70. Geburtstags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein neues Polizeigesetz gibt, das an mehreren Stellen Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzipien verletzt. Zwar haben die Regierungsfraktionen den ersten Entwurf entschärft, das Gesetz genügt aber mit seinen unbestimmten Befugnissen nicht den Anforderungen eines Rechtsstaats: In einem Rechtsstaat muss so klar geregelt sein, was die Polizei darf, dass alle Menschen in etwa wissen, durch welches Verhalten sie ins Visier der Polizei geraten können.“
„Es ist aber völlig unklar, welche ‚bestimmten Tatsachen‘ die ‚Annahme rechtfertigen‘ können sollen, dass eine Person ‚innerhalb eines übersehbaren Zeitraums‘ eine Straftat begehen wird. Amnesty International befürchtet auch, dass die Polizei grundrechtlich geschützte Handlungen heranziehen könnte, um in Menschen ‚zukünftige Straftäter‘ zu sehen: zum Beispiel die Teilnahme an einer Versammlung, Postings in sozialen Netzwerken, etc.
Auf der Grundlage dieser vagen Anhaltspunkte ermöglicht das Gesetz einschneidende Maßnahmen wie zum Beispiel Fußfesseln, Aufenthaltsverbote oder Telefonüberwachung. Das verstößt gegen die Unschuldsvermutung, weil Menschen durch diese Maßnahmen de facto bestraft werden, ohne dass sie sich strafbar verhalten haben.“
Die Kampagne für das Sächsische Polizeigesetz führt in die Irre und verharmlost die Tragweite
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