Rund 15,7 Millionen Euro Ausgleichszulage werden in diesen Tagen an rund 2 960 landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen ausgezahlt, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften. Die Zulage aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und aus Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes wird jährlich Anfang Dezember ausgezahlt.
Die Flächen im benachteiligten Gebiet sind durch naturbedingte Standortnachteile gekennzeichnet und mit erhöhten Ertragsrisiken verbunden. Sie sind hochsensibel und erfordern zwingend angepasste Bewirtschaftungsformen. Gerade diese Gebiete sind für das Landschaftsbild in Sachsen wichtig und prägend. Größere zusammenhängende benachteiligte Gebiete sind das Erzgebirge, das Erzgebirgsvorland, der Nordwesten Sachsens sowie das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet.
Durch die angepassten, überwiegend extensiven Bewirtschaftungsmethoden wird den Belangen des Umweltschutzes Rechnung getragen. Berggebiete und extensiv genutzte Regionen weisen häufig eine besonders hohe Strukturvielfalt und landschaftliche Eigenart auf. Durch die Erhaltung der extensiven Bewirtschaftung werden wichtige Funktionen der Landwirtschaft wie Ressourcenerhaltung, Klimaschutz und Offenhaltung der Landschaft unterstützt.
Landwirtschaftliche Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften, sind jedoch mehrfach gefordert. Neben den bestehenden naturbedingten Nachteilen nehmen neue klimatisch bedingte Extreme infolge des Klimawandels zu und machen Anpassungsstrategien erforderlich. Die Zahlung der Ausgleichszulage trägt dazu bei, Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich zu sichern und Abwanderungen aus ländlichen Regionen entgegenzuwirken.
Die seit dem Jahr 1991 bestehende Förderkulisse der Ausgleichszulage wurde in diesem Jahr durch eine neue Förderkulisse abgelöst. Diese neue Kulisse orientiert sich an den von der Europäischen Kommission europaweit eingeführten einheitlichen Kriterien. So wird etwa den biophysikalischen Kriterien wie Temperatur, Trockenheit, Bodentextur und Steinigkeit, stärkere Beachtung geschenkt.
Der flächenmäßige Förderumfang bleibt trotz einiger Verschiebungen an den Kulissenrändern nahezu gleich. So sind neue Gebiete dazu gekommen, aber auch einige Flächen aus der Kulisse herausgefallen. Für insgesamt 302 000 Hektar konnte in diesem Jahr die Zahlung der Ausgleichszulage bewilligt werden.
Für die aus der Kulisse herausgefallenen Flächen gibt es sogenannte „Phasing Out“-Zahlungen, die für drei Übergangsjahre gezahlt wird. Diese Zahlungen erleichtern den Antragstellern die Anpassung an die neuen Bedingungen. Neu ist auch, dass es keinen Ausschluss von Kulturarten mehr gibt und somit alle Intensivkulturen förderfähig sind.
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