Die Stadt Leipzig fördert auch 2019 im Rahmen eines Sonderprogramms des Sozialministeriums des Freistaates Sachsen kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Bis 14. Januar 2019 können entsprechende Anträge eingereicht werden.
Seit das Programm vor sechs Jahren startete, sind in Leipzig 59 solcher Vorhaben realisiert worden. 2019 stehen dafür 295.200 Euro zur Verfügung. Mit dieser Summe können Maßnahmen an bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung bis zu einer Höchstgrenze von 25.000 Euro pro Projekt und bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Eigenmittelanteil und kommunaler Anteil sind nicht erforderlich. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren.
Erhalten können die Förderung Betreiber, Mieter und Pächter von öffentlich zugänglichen Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, oder Gesundheits- bzw. vergleichbaren Einrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung offerieren, verbessern oder einrichten wollen. Förderfähig sind z. B. barrierefreie Zugänge (Rampen, Lifte), barrierefreie Sanitäranlagen, Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen, Anlagen zur Verbesserung des Hörens und Audio-Guides.
Der vollständige Antrag muss bis zum 14. Januar 2019 (Posteingang) bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig, vorliegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ein Maßnahmebeginn ist erst ab Erteilung eines Fördermittelbescheides durch die Stadt Leipzig an den Antragsteller möglich. Die Investitionsmaßnahme muss im Jahr 2019 umgesetzt werden.
Der Antrag wird von einem Expertengremium bewertet. Kriterien sind das wirtschaftliche Interesse der beantragenden Einrichtung bzw. der wirtschaftliche Vorteil durch den Umbau, die Anzahl der vom jeweiligen Angebot erreichten Nutzer, die Qualität der Antragsunterlagen, die Funktionalität der beantragten Maßnahmen, die Zuverlässigkeit des Antragstellers, die Durchführbarkeit der Maßnahmen im Bewilligungszeitraum sowie die Anzahl bereits erhaltener Förderungen in den Vorjahren.
Ansprechpartnerinnen:
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Carola Hiersemann, Telefon: 0341 123-6741 oder Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Jana Naerlich, Telefon: 0341 123-5486
Weitere Informationen und Antragsformulare
www.leipzig.de/barrierefreier-lieblingsplatz
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