Bei den staatlichen Hilfen für dürregeschädigte Landwirte gelten in Sachsen ab sofort Erleichterungen für tierhaltende Betriebe. Bisher galt für die staatlichen Hilfen in Sachsen die Regel, dass landwirtschaftliche Betriebe ihre Erlöse aus der Tierhaltung angeben und diese auf die dürrebedingten Schäden in der Bodenproduktion angerechnet wurden. Das führte in vielen Fällen zu einer Verringerung des errechneten Schadens und damit auch der Höhe der staatlichen Hilfen.

Nach einer Verständigung des Bundes und der Länder auf eine einheitliche Vorgehensweise werden ab sofort bei der Antragsbearbeitung nur noch die Schäden aus der Tierhaltung betrachtet, die durch die Dürre entstanden sind. Der Schaden entspricht der dürrebedingten Einkommensminderung in der Tierproduktion. Insbesondere rinderhaltende Betriebe können von der geänderten Vorgehensweise profitieren.

Bereits vorliegende Anträge wird das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie prüfen und den Schaden von Amtswegen neu berechnen. Gegebenenfalls müssen dazu weitere Informationen bei den betroffenen Landwirten eingeholt werden. Landwirte, die aufgrund ihrer Erlöse aus der Tierhaltung keine staatlichen Hilfen erwartet und daher bisher keinen Antrag gestellt haben, können auch jetzt noch einen Antrag einreichen. Dazu wird die Antragsfrist noch einmal bis zum 10. Dezember 2018 verlängert.

Informationen zum Hilfsprogramm für Landwirte | http://www.smul.sachsen.de/foerderung/7829.htm

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar