Am Montag öffneten die ersten Weihnachtsmärkte in Sachsen. In den nächsten Tagen werden mehrere, darunter auch in den Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz folgen. Vor dem Hintergrund des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 wird der Sicherheit auf Weihnachtsmärk-ten besondere Beachtung beigemessen.
Dazu teilt das LKA Sachsen mit:
Die Bedrohungslage in Deutschland und in Europa ist nach wie vor unverän-dert. Aufgrund ihrer oftmals zentralen Lage, dem hohem Besucheraufkommen und den offenen Zugangsmöglichkeiten begründen auch die in Sachsen statt-findenden Weihnachtsmärkte eine besondere Gefährdungsrelevanz.
Aktuell liegen der sächsischen Polizei keine Hinweise und Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte in Sachsen ableiten lassen könnte.
Es besteht aktuell keine Veranlassung, auf die Durchführung von Weih-nachtsmärkten oder sonstigen Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug bzw. deren Besuch zu verzichten.
Die Veranstalter der Weihnachtsmärkte halten engen Kontakt mit den örtlich zuständigen Polizeidienststellen, um das Sicherheitskonzept der Veranstaltung sowie die unterschiedlichen Maßnahmen aller Beteiligten (Sicherheits-dienst, Ordnungsamt, Polizei u. a.) untereinander abzustimmen, auf örtliche Gegebenheiten anzupassen und auf veränderte Lageentwicklungen reagieren zu können.
Über die konkreten polizeilichen Maßnahmen entscheiden die zuständigen Polizeidienststellen.
Ein in jüngster Zeit bekanntgewordener Hinweis zu einer möglichen Gefährdungslage von Weihnachtsmärkten in Dresden und Chemnitz mündete in einem Ermittlungsverfahren, das durch die Generalstaatanwaltschaft Sachsen gegen zwei in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte geführt und durch das LKA Sachsen bearbeitet wird.
Im Ergebnis der umfangreichen Ermittlungs- und Exekutivmaßnahmen, auch in Justizvollzugsanstalten, wird unter Einbeziehung des BKA eingeschätzt, dass der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses zum aktuellen Zeitpunkt als unwahrscheinlich gilt. Die Ermittlungen laufen weiter, sie sind darauf gerichtet die Gefährdungseinschätzung weiter fortzuschreiben und bei Änderungen kurzfristig reagieren zu können.
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