„Wir müssen nach der letzten umfassenden Änderung des Hochschulrechts 2013 und den Anpassungen im letzten Jahr Verlässlichkeit und Freiräume für die Hochschulen schaffen. Das ist die Aufgabe der Staatsregierung. Die Hochschulen haben einen Anspruch auf Verlässlichkeit. Dazu gehört aber nicht, in jeder neuen Legislatur die Hochschulorgane wieder umzubauen und Entscheidungsprozesse immer wieder neu zu ordnen."
„Wenn wir dies täten, würden wir die Hochschulen nicht unterstützen, sondern sie in ihrer Arbeit lähmen und behindern“, erklärt Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange zur heutigen Landtagsbefassung eines Hochschulfreiheitsgesetzentwurfs der Fraktion der Grünen. Deshalb lehne sie den Gesetzentwurf ab.
Eine grundlegende Reform des Hochschulgesetzes sei aktuell nicht angezeigt. Das Hochschulfreiheitsgesetz enthalte die Möglichkeit, auf der Grundlage eines Experimentierparagraphen wohlbegründet durch die Hochschulen von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Das schaffe ausreichend Flexibilität und komme dem Entwicklungsstand der Hochschulen entgegen, so die Ministerin. Das Wissenschaftsministerium sei zudem laufend in Zusammenarbeit mit den Hochschulen dabei, gesetzliche Änderungsvorschläge zu sammeln und zu bewerten.
Dabei würden auch Änderungen der Hochschulgesetze in anderen Bundesländer auf ihre Relevanz für Sachsen geprüft. Mögliche Gesetzesänderungen würden auch im Rahmen der Rechtsaufsicht, wenn mit den Hochschulen in Einzelfällen über die Auslegung des Gesetzes gesprochen werde, erkannt. All dies werde gesammelt und zum gegebenen Zeitpunkt in eine gut vorbereitete Novellierung Eingang finden, so die Ministerin heute im Landtag.
Ministerin Dr. Stange erinnert: „Wir haben mit den Änderungen im Jahr 2017 die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der Tenure-Track-Professur und die Teilnahme der Hochschulen am Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses geschaffen. Die Technischen Universitäten Bergakademie Freiberg und Dresden konnten sich daraufhin bewerben und erhielten den Zuschlag zur Förderung von 8 bzw. 18 Tenure-Track-Professuren für bis zu 13 Jahre. Das ist ein Erfolg für unsere Hochschulen und ihre Studierenden!“
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