Staatsminister Thomas Schmidt begrüßt den heute (7. November 2018) in den Sächsischen Landtag eingebrachten Antrag „Weitere Schritte zum sachlichen Umgang mit dem Wolf – Sächsische Wolfsverordnung schaffen“. In dem Antrag fordern die Landtagsfraktionen der CDU und SPD ein nationales Konzept zum Umgang mit dem Wolf sowie ein grenzübergreifendes Wolfsmonitoring und -management mit Polen.
„Unsere im Oktober gestartete gemeinsame Bundesratsinitiative mit Niedersachsen und Brandenburg greift genau diese Punkte auf. Bundeseinheitliche Regelungen und ein ganzheitliches Populationsmonitoring sind die Basis für ein vernünftiges Wolfsmanagement“, sagte Staatsminister Schmidt.
„Um die Akzeptanz für die Anwesenheit des Wolfes zu stärken, muss das Bundesnaturschutzgesetz zudem die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die das europäische Naturschutzrecht in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bietet. Die Übernahme des gesamten Ausnahmekataloges würde uns mehr Flexibilität bei einer notwendigen Entnahme von Wölfen einräumen.“
Seit der Rückkehr des Wolfes vor mehr als 20 Jahren konnte der Freistaat Sachsen langfristig Erfahrungen in der Beratung von Tierhaltern, der Förderung von Schutzmaßnahmen für Weidetiere, dem Ausgleich von durch den Wolf verursachten Schäden und der Information der Bevölkerung sammeln. „Wir brauchen klare Regeln beim Umgang mit dem Wolf. Dafür ist mir die Unterstützung des Parlaments sehr wichtig“, sagte der Umweltminister in seiner Stellungnahme im Sächsischen Landtag. „Eine Verordnung ist dafür der richtige Weg.“
Er dankt für die Forderung und Unterstützung der Koalitionsfraktionen eine Sächsische Wolfsverordnung zu erarbeiten. Wichtigstes ist und bleibt, die Nutztierhalter zu unterstützen und mögliche Konflikte mit dem Wolf weitestgehend zu minimieren. Allerdings muss Rechtssicherheit bestehen, wenn es im Ausnahmefall zur Entnahme von auffälligen Wölfen kommen muss.
Das Wolfsmanagement wird dazu weiterentwickelt und beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gebündelt (LfULG). „Die Entscheidung über eine Entnahme oder Vergrämung eines Wolfes verbleibt weiterhin bei den Landkreisen. Diese Ebene besitzt die Ortskenntnis, kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen am besten einschätzen. Die Kritik einzelner Landkreise, dass durch die Mitbefassung der Landesebene keine schnellen Entscheidungen möglich seien, wird damit ausgeräumt“, sagte der Umweltminister.
„Die Unteren Naturschutzbehörden brauchen jedoch mehr Sicherheit bei der Entscheidung durch konkretisierte Rechtsbegriffe. So muss in der zu erarbeitenden Wolfsverordnung auch klar benannt werden, in welchen Fällen eine Vergrämung oder Entnahme mit dem Artenschutz vereinbar ist.“
„Es gibt Menschen in Sachsen, die Angst vor dem Wolf haben. Und es gibt Tierhalter, die um ihren Tierbestand fürchten. Diese Ängste und Sorgen müssen wir sehr ernst nehmen. Wer das ignoriert oder verharmlost, spaltet die Gesellschaft in den betroffenen Regionen“, sagte Staatsminister Schmidt. „Die Initiative auf Bundesebene und die angestrebte Wolfsverordnung sollen zur Minimierung des Konflikts zwischen Mensch und Wolf beitragen.“
Keine Kommentare bisher