Justizminister Gemkow hat heute die vom Sächsischen Landtag gewählten Mitglieder und das stellvertretende Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen zu ihrer Wahl beglückwünscht.
Der bereits als berufsrichterliches Mitglied am Verfassungsgerichtshof tätige Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Uwe Berlit wird nach der heutigen Wahl dem zum Jahresende in den Ruhestand eintretenden Präsidenten des Sächsischen Finanzgerichts Dr. Jürgen Rühmann als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes nachfolgen.
Als künftiges neues berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes wurde der bisher als Vertreter amtierende Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Dr. Andreas Wahl gewählt. Außerdem wurde der Direktor des Amtsgerichts Torgau Tom Herberger als Vertreter des berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes Simone Herberger gewählt.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wacht über die Einhaltung der Sächsischen Verfassung und ist damit wesentlicher Garant für den demokratischen Rechtsstaat als Grundlage unseres Zusammenlebens. Der Sächsische Landtag wählte heute drei hoch angesehene und fachlich versierte Juristen mit breiter Mehrheit zum Vizepräsidenten bzw. zum Mitglied und stellvertretenden Mitglied.
Ich danke dem noch amtierenden Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Herrn Präsidenten des Sächsischen Finanzgerichts Dr. Rühmann, für seinen wichtigen Dienst für den Verfassungsgerichtshof und damit für den Freistaat Sachsen. Ebenso gilt mein Dank Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Uwe Berlit, dass er sich auch weiterhin in den Dienst des Verfassungsgerichtshofes stellt und die Nachfolge von Herrn Dr. Rühmann als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes antritt.
Ich danke außerdem Herrn Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Dr. Andreas Wahl und Herrn Direktor des Amtsgerichts Torgau Tom Herberger, dass sie künftig als berufsrichterliches Mitglied beziehungsweise als Vertreter eines berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes unterstützen bzw. bereichern werden.“
Hintergrund:
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig besteht aus fünf Berufsrichtern und vier nichtberufsrichterlichen Mitgliedern, die der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf die Dauer von neun Jahren wählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die berufsrichterlichen Mitglieder üben die Tätigkeit im Verfassungsgerichtshof als Nebenamt aus, die anderen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Der heute gewählte Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes Prof. Berlit ist bereits seit September 2012 berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes.
Herr Dr. Wahl, der heute zum berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes gewählt wurde, ist bereits seit Januar 2012 stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und war zunächst als Stellvertreter des berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes Ulrich Hagenloch und seit Dezember 2017 als Stellvertreter des berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes Simone Herberger tätig. Letztgenannte wird künftig von Herrn Herberger vertreten.
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