Der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach hat auch für die gesetzliche Pflegeversicherung die Herstellung der vollen Parität bei den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Sachsen gefordert: „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen zahlen seit über 20 Jahren einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Dieser Anachronismus muss endlich beendet werden."

„Nachdem in der Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 die Parität zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen wieder hergestellt wurde, ist es an der Zeit, auch die sächsische Ausnahmeregelung in der Pflegeversicherung abzuschaffen. Der Buß- und Bettag als kirchlicher Feiertag und als Tag für Erholung und Familienleben sollte erhalten bleiben, auch weil in anderen Bundesländern die Debatte um die Einführung von Feiertagen wieder an Fahrt gewinnt.“

Hintergrund:

Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde als Kompensation für die Arbeitgeber die Streichung eines Feiertages beschlossen. Davon hatte Sachsen nicht Gebrauch gemacht. Seitdem zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen einen um 1% höheren Pflegeversicherungsbeitrag. 2018 zahlen Arbeitnehmer (mit Kind) 1,775% Beitrag, Arbeitgeber nur 0,775%. 2019 steigt der Beitrag auf 2,025 für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber auf 1,025%. Arbeitnehmer ohne Kinder zahlen noch einen Aufschlag von 0,25%.

In den norddeutschen Bundesländern wurde in diesem Jahr der Reformationstag als Feiertag eingeführt. In Berlin läuft zurzeit die Debatte um einen neuen Feiertag.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar