Dürregeschädigte Landwirte können ab sofort ihre Anträge auf finanzielle Hilfen stellen. Die Antragstellung ist bis zum 16. November 2018 möglich. Zuvor erhalten betroffene Landwirte auf zwei regionalen Veranstaltungen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, das die Anträge bearbeitet, genauere Informationen zum den Voraussetzungen für das Hilfsprogramm sowie zum Förderverfahren zu erhalten.
Die entsprechenden Antragsformulare sowie Hinweise sind auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft unter www.smul.sachsen.de/foerderung/7829.htm zu finden.
Die Informationsveranstaltungen finden statt am Montag, dem 15. Oktober 2018, 13.00 Uhr im Förder- und Fachbildungszentrum Wurzen, Kantstraße 1, 04808 Wurzen sowie am Montag, dem 22. Oktober 2018, 9.30 Uhr im Bischof-Benno-Haus, Schmochtitz 1, 02625 Bautzen.
Hilfen können entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern landwirtschaftliche Betriebe erhalten, bei denen die Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion mindestens 30 Prozent unter dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt und die in ihrer Existenz gefährdet sind.
Für die Bewertung, ob eine Existenzgefährdung vorliegt, werden die Liquidität des Unternehmens sowie die Einkünfte und außerlandwirtschaftliches Vermögen der Betriebsinhaber oder Gesellschafter herangezogen. In Sachsen wird derzeit von einem Gesamtbedarf von 44 Millionen Euro ausgegangen, 22 Millionen Euro davon wird der Bund bereitstellen.
Hinweise zum Förderprogramm und Formulare: www.smul.sachsen.de/foerderung/7829.htm
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