Eine berufliche Fortbildung eröffnet jungen Menschen nach ihrer Ausbildung attraktive Jobchancen. Der Staat unterstützt sie dabei mit dem Aufstiegs-BAföG.
Die Ausbildung ist geschafft, ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Jetzt heißt es, das Gelernte anwenden – ob im bisherigen Ausbildungsbetrieb oder in einem neuen Unternehmen. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung eröffnet aber noch weitere Möglichkeiten: Wer sich durch eine Fortbildung weiterqualifiziert, erhält Aussicht auf mehr Abwechslung, mehr Gehalt und mehr Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.
Je nach Fortbildung erreicht man einen Abschluss, der einem Bachelor oder sogar Master gleichwertig ist. Das erhöht die Chancen auf einen gut bezahlten und verantwortungsvollen Job als Fach- oder Führungskraft.
Geld vom Staat für den Karriereschub
Karriere geht also auch ohne Studium. Und: Angehende Aufsteigerinnen und Aufsteiger müssen die Kosten für eine berufliche Weiterqualifizierung nicht alleine stemmen. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt sie dabei mit Zuschüssen und günstigen Krediten. Diese Geldleistung, auch Aufstiegs-BAföG genannt, hat seit ihrer Einführung 1996 bereits über 2 Millionen berufliche Aufstiege ermöglicht. 2016 wurden die Fördersätze noch einmal deutlich erhöht.
Junge Berufstätige, die sich zum Beispiel für eine Meister-, Fachwirt- oder Technikerfortbildung entscheiden, können für Lehrgangs- und Prüfungskosten bis zu 15.000 Euro an Fördermitteln erhalten. Obendrauf gibt es eine Förderung von bis zu 2.000 Euro für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit sowie vergleichbarer Arbeiten. Bei Fortbildungen in Vollzeit greift der Staat zusätzlich mit einem monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt unter die Arme.
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf insgesamt mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Auf dem Portal www.aufstiegs-bafög.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Interessierte nähere Informationen zur Förderung. Außerdem können sie sich an der kostenfreien Info-Hotline unter 0800 / 622 36 34 beraten lassen
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