Am Freitag, dem 26. Oktober 2018, findet im Rahmen der "Offenen Tage der Justiz" auch im Landgericht Leipzig eine Reihe interessanter öffentlicher Diskussionsveranstaltungen statt.
Im historischen Schwurgerichtssaal 115 werden ausgesprochen brandaktuelle Themen durch auf diese Fragen spezialisierte Justizangehörige – eine Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Leipzig sowie Richterinnen und Richter des Landgerichts Leipzig – zur Diskussion gestellt. Die Veranstaltungen eignen sich hervorragend dazu, um sich einen Überblick zu verschaffen und Fragen zu den einzelnen Themengebieten zu stellen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass eine Rechtsberatung zu einem konkreten Fall nicht stattfinden kann.
Das Landgericht Leipzig lädt zur Diskussion folgender Themen ein:
14.45 Uhr: Datenschutz
Das ist ein Thema, welches wirklich jede und jeden (be-)treffen kann. Seit dem 25. Mai 2018 ist auch in Deutschland die europäische DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) anzuwenden, die das Datenschutzrecht europaweit einheitlich neu regelt. Sie soll unter anderem dem Datenschutz zu stärkerer Durchsetzung verhelfen. Im Zentrum der Veranstaltung stehen die Rechte, die dem Bürger nach der DSGVO zum Schutz seiner Daten zustehen.
15.30 Uhr: Filesharing und andere Urheberrechtsverletzungen im Netz
Nicht nur für Kinder und Jugendliche von Interesse: der in den Medien zuweilen nicht ganz zutreffend mit dem Begriff “(Internet-)Tauschbörsen” bezeichnete Austausch von Daten über das Internet. Sind die Inhalte urheberrechtlich geschützt, handelt es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung; bei einer nicht autorisierten Verbreitung kann eine Abmahnung drohen. Ein ganz aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes verleiht der Thematik zusätzliche Relevanz: Wer künftig über das elterliche WLAN oder den Familien-PC illegal Material ins Internet lädt, kann sich wohl nicht mehr damit herausreden, dass der Anschluss von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird.
16.15 Uhr: Hetze im Netz
Anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Personen auf dem Zivilrechtsweg die Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Internet verlangen können und welche Besonderheiten zu beachten sind, wenn Telemedien (z.B. Betreiber von Internetportalen und sozialen Netzwerken) für die Entfernung von – häufig anonymen – Äußerungen in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren werden die Regelungen des seit einem Jahr geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes umrissen und wird der Frage nachgegangen, ob das Gesetz zu Beeinträchtigungen der Meinungsäußerungsfreiheit durch unberechtigte Sperrungen geführt hat.
17.00 Uhr: Cybercrime
Vertreter der Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und der Staatsanwaltschaft Leipzig werden den Besuchern einen Eindruck von der Strafverfolgung im Bereich Cybercrime vermitteln. Dabei werden aktuelle Erscheinungsformen der Cyberkriminalität vorgestellt und diese anhand praktischer Fallbeispiele illustriert. Dass die technischen Hürden für Täter zur Begehung von Online-Straftaten stetig sinken, wird ersichtlich, wenn das Phänomen “Cybercrime as a service” näher beleuchtet wird. In diesem Zusammenhang wird den Gästen auch ein Einblick in das Darknet vermittelt.
15.00 Uhr (Meldung an der Informationsstelle im Eingangsbereich): Führung durch die Ausstellung “Der schmale Grat der Wahrheit”
Das Landgericht bietet aber auch einen kulturellen Höhepunkt an: Gegenwärtig sind im Landgericht zahlreiche Werke der Künstlerinnen Julia Tomasi Müntz, Katja Enders, Kerstin Pfefferkorn und Claudia Rößger zum Thema “Der schmale Grat der Wahrheit” ausgestellt. Um 15.00 Uhr beginnt eine exklusive, durch alle vier Künstlerinnen begleitete und gestaltete Führung.
Datenschutzhinweis Während der Veranstaltung werden Bildaufnahmen gefertigt, welche insbesondere für die Chronik des Landgerichts Leipzig und ein justizinternes Journal zur Information der Angehörigen der sächsischen Gerichte über den Offenen Tag der Justiz gedacht sind. Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Teilen Sie bitte in diesem Fall ihren Widerspruch der vor Ort die Bildaufnahmen fertigenden Person mit.
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