Mit dem Programm Sozialer Arbeitsmarkt Sachsen (SAM) werden seit Beginn dieses Jahres Langzeitarbeitslose unterstützt, um im besten Fall wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu kommen. Jetzt startet es auch im Landkreis Mittelsachsen. „Jeder ist wichtig. Und deshalb wollen wir die gute Arbeitsmarktentwicklung nutzen, um mehr Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen“, erklärt Arbeitsminister Martin Dulig.
Das Hauptproblem sei häufig, dass die Anforderungsprofile der Betriebe nicht mit der Qualifikation und Eignung der Menschen übereinstimmen, die Arbeit suchen. Je länger der Leistungsbezug andauert, umso stärker verfestige sich die Langzeitarbeitslosigkeit. „Diesen Kreislauf wollen wir durchbrechen“, so Minister Dulig weiter. „Wenn eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht unmittelbar realisierbar ist, dann ermöglichen wir soziale Teilhabe mittels öffentlich geförderter Beschäftigung. Unsere Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt ergänzt dafür die Regelinstrumente an den notwendigen Stellen.“
Die Umsetzung von SAM erfolgt durch das Jobcenter Mittelsachsen für eine Dauer von bis zu vier Jahren. Dafür erhält das Jobcenter eine Zuwendung von rund 1,1 Millionen Euro.
Die Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt enthält vier sich ergänzende Module für eine zielgenaue Förderung: Individuelles Coaching, Betriebsakquise, FAV plus und Gemeinwohlarbeit 58 plus.
* Mit Coaching und Betriebsakquise werden Langzeitarbeitslose und Unter-nehmen zusammengebracht. Hierbei gehen intensive individuelle Betreuung von Langzeitarbeitslosen und die gezielte Ansprache von Betrieben Hand in Hand. Mit intensiver Unterstützung und Begleitung können auch Langzeitarbeitslose von der hohen Nachfrage am Arbeitsmarkt profitieren.
Mit FAV plus wird unmittelbar die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert. Dies eröffnet langzeitarbeitslosen Personen eine mittelfristige Arbeitsmarktperspektive im erwerbswirtschaftlichen Bereich. Für bis zu 24 Monate erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss für ihren zusätzlichen administrativen Aufwand. Die Jobcenter übernehmen den Lohnkostenzuschuss. Für ältere Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren ohne echte Chance auf unmittelbare Arbeitsmarktintegration wird gemeinnützige, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Beschäftigung gefördert.
Die Fördergelder für Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) werden aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.
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