In der Justizvollzugsanstalt Dresden ist ein neuer Haftraumtyp in Betrieb genommen worden, der speziell für die Unterbringung von Gefangenen vorgesehen ist, bei denen eine Suizidgefahr besteht und von denen gleichzeitig eine Gefahr für Bedienstete oder Mitgefangene ausgeht.
Der sogenannte Präventions- und Sicherheitshaftraum minimiert die Möglichkeiten eines Gefangenen, Bedienstete anzugreifen oder sich selbst zu verletzen. Im Unterschied zu den bereits bestehenden sogenannten „besonders gesicherten Hafträumen“, in denen nur eine kurzfristige Unterbringung von Gefangenen möglich ist, kann der neue Haftraumtyp für mittel- bis langfristige Unterbringungen genutzt werden.
Staatsminister Sebastian Gemkow: „Die Unterbringung gefährlicher und gleichzeitig suizidgefährdeter Gefangener stellt den Justizvollzug vor große Herausforderungen. Eine Arbeitsgruppe aus sächsischen Vollzugspraktikern hat einen neuen Haftraumtyp konzipiert, der sowohl der Gefährdung von Bediensteten als auch der Gefahr der Selbsttötung des Gefangenen Rechnung trägt. Den Justizvollzugsanstalten wird mit diesem neuen Haftraumtyp eine Möglichkeit an die Hand gegeben, besonders betreuungsbedürftige und gleichzeitig gefährliche Gefangene noch sicherer unterzubringen.“
Alle Einbauten sind vandalismussicher ausgeführt. Nach der Haftraumtür ist eine zusätzliche Sicherheitstür aus Stahl und Glas mit Öffnungen zur Fuß- und Handfesselung des Inhaftierten eingebaut. Der angrenzende Aufsichtsraum ermöglicht über ein großes Sichtfenster die durchgehende Beaufsichtigung durch eine Sitzwache aber auch eine unmittelbare Kommunikation über ein verschließbares Fenster.
Der Haftraum wird seit Juni 2018 genutzt und hat sich in der Praxis bewährt. Nach seinem Muster soll in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten zumindest ein entsprechender Haftraum errichtet werden. In der Justizvollzugsanstalt in Leipzig mit Krankenhaus soll der Präventions- und Sicherheitshaftraum im Frühjahr 2019 zur Verfügung stehen.
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