Der Bundestag hat heute das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschiedet. Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen.
Dazu erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete und Generalsekretärin der SPD Sachsen:
„Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Milliarden Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt. Wir setzen mit dem Versichertenentlastungsgesetz sozialdemokratische Gesundheitspolitik um und sorgen für mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD zudem gelungen, weitere Verbesserungen für Selbständige zu erwirken. Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab dem kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher.
Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden.”
Keine Kommentare bisher