Jeder junge Mensch in Sachsen soll nicht nur einen, sondern „seinen“ Beruf finden. Dafür unterstützt der Freistaat Sachsen die regionalen Akteure vor Ort bei Etablierung und dem Ausbau von Jugendberufsagenturen mit seinem neuen Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“.
Ziel ist es, den Übergang junger Menschen an den Schnittstellen von Schule, Ausbildung/Studium und Arbeitsmarkt durch eine intensivere Zusammenarbeit von Schulen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit und Jugendhilfe zu verbessern. Neben den jungen Menschen profitieren auch die sächsischen Unternehmen von den Jugendberufsagenturen. Durch das Förderprogramm soll auch ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Sachsen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts erbracht werden.
Der heute im Sächsischen Amtsblatt veröffentlichte Projektaufruf „JubaS“ bildet die landesseitige Unterstützung zum thematischen Schwerpunkt „Jugendberufsagentur“ ab. Zielstellung ist es, die kommunale Ebene bei der weiteren Umsetzung und Ausgestaltung von Jugendberufsagenturen zu fördern. Dafür werden Mittel für die regionalen Kooperationsbündnisse zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig soll eine Landesservicestelle den Prozess der Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen begleiten und einen landesweiten fachlichen Austausch ermöglichen. Fördergrundlage bildet die Fachkräfterichtlinie des SMWA.
„Keiner darf verloren gehen! Das gilt ganz besonders für junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben. Es gilt, die Übergänge junger Menschen von der Schule in die Ausbildung und den Beruf bestmöglich zu gestalten, Zeiten im Übergangssystem zu verkürzen und Abbrüche mit ihren demotivierenden Folgen zu vermeiden. Die Jugendberufsagentur ist das richtige Konzept für dieses Ziel“, so der sächsische Arbeitsminister Martin Dulig.
Im Rahmen des Zukunftspakts Sachsen wurde die praktische Unterstützung der Jugendberufsagenturen noch für das Jahr 2018 vereinbart. „Der heutige Projektaufruf „JubaS“ einschließlich der Kooperationsvereinbarung zur Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen vom 6. Januar 2017 bildet dafür die Grundlage. Er stellt das Ergebnis eines intensiven fachlich-inhaltlichen Diskussionsprozesses mit allen relevanten Akteuren dar“, so Dulig weiter.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ruft daher die Landkreise und die kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen sowie fachkundige Träger auf, Anträge für Projekte zur Umsetzung des Förderprogramms „JubaS“ einzureichen, die geeignet sind, junge Menschen hinsichtlich einer gelingenden biografischen Entwicklung am Übergang Schule-Beruf qualifiziert im Rahmen einer intensiven, strukturierten Zusammenarbeit zu unterstützen.
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