Umweltminister Thomas Schmidt und Kultusminister Christian Piwarz haben heute (10. Oktober 2018) in Dresden die Investitionspläne für das Budget „Schulhausbau“ im Programm „Brücken in die Zukunft“ an die Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte übergeben.
„Die Investitionspläne zeigen, welchen Stellenwert schulische Bildung in Sachsen hat. Wir unterstützen die Kommunen weiter dabei, die Schulen fit zu machen, damit wir beste Lehr- und Lernbedingungen schaffen“, sagte Staatsminister Piwarz. Der Bund hatte im Jahr 2017 ein insgesamt 3,5 Milliarden Euro schweres Programm zur bundesweiten Schulhausbausanierung aufgelegt.
Auf Sachsen entfallen daraus rund 178 Millionen Euro. Der Sächsische Landtag hat diese Mittel noch einmal um zehn Prozent aufgestockt und den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Budgets zur Verfügung gestellt.
Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen oblag in erster Linie der kommunalen Familie selbst: Bis zum 21. September 2018 haben die Landkreise und Kreisfreien Städte im Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Maßnahmepläne für die Verwendung dieser Mittel eingereicht. Diese beinhalten alle Maßnahmen der Städte und Gemeinden, aber auch von den Landratsämtern selbst angemeldete Maßnahmen sowie Projekte von Schulen in freier Trägerschaft.
Die drei Kreisfreien Städte haben ebenfalls entsprechende Maßnahmepläne erstellt. Im Vorfeld hat das Kultusministerium bereits die einzelnen infrage kommenden Maßnahmen schulfachlich geprüft.
Die jetzt bestätigten Schulinvestitionspläne enthalten insgesamt 447 Maßnahmen mit einem Gesamtfördervolumen von mehr als 175 Millionen Euro. Die verbleibenden zehn Prozent des Programmvolumens, also noch einmal rund 20 Millionen Euro, stehen für ggf. auftretende Mehrbedarfe zur Verfügung. Damit wird Vorsorge für die hohe Preisdynamik getroffen, die derzeit auf dem Markt für Baudienstleistungen zu beobachten ist.
Als nächsten Schritt sind die Einzelmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2018 bei der Sächsischen Aufbaubank zu beantragen. Die Bewilligung erfolgt in einem sehr einfachen Verfahren, das gegenüber dem ersten Teil des Programms „Brücken in die Zukunft“ noch einmal deutlich verschlankt wurde. So entfallen etwa die gemeindewirtschaftliche Stellungnahme und eine zeitaufwendige baufachliche Prüfung. „Dies zeigt die gewachsene Vertrauensbasis zwischen den Kommunen und der Staatsregierung“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt.
Darüber hinaus ist das gesamte Programm „Brücken in die Zukunft“ auch ein Beispiel für die gelungene Digitalisierung eines Verwaltungsverfahrens. Der gesamte Prozess von der erstmaligen Erfassung einer Einzelmaßnahme durch eine kreisangehörige Gemeinde über die Plausibilitätsprüfung des Landkreises bis hin zur schulfachlichen Prüfung durch das Kultusministerium wurde im Wesentlichen papierlos durchgeführt.
Auch im anschließenden Förderverfahren werden die erhobenen Daten weiterverwendet. „Es muss also niemand Daten, die schon einmal elektronisch erfasst wurden, erneut zu Papier bringen oder in einen Rechner eingeben. Das spart Bürokratie und macht die Verwaltung auf allen Ebenen effizienter“, so Staatsminister Schmidt.
„Vorbildlich, dezentral und weitgehend unbürokratisch, so kann man die Umsetzung des Schulhausbauprogramms des Bundes in Sachsen umschreiben. Vorbildlich, weil der Freistaat die Bundesmittel um eine Bewilligungsreserve von knapp 18 Millionen Euro aufgestockt hat; dezentral, weil die Kommunen vor Ort selbst entscheiden können, für welche Schulhausbauprojekte die Mittel eingesetzt werden können; weitgehend unbürokratisch, weil der Freistaat darauf verzichtet hat, über die Bundesvorgaben hinausgehende Kriterien und Verfahrensvorgaben aufzustellen.“
So kommentierte der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Oberbürgermeister Stefan Skora, heute die Umsetzung des Schulhausbauprogramms in Sachsen.
Hintergrund:
Grundlage des Finanzpaketes „Brücken in die Zukunft“ ist das „Sächsische Investitionskraftstärkungsgesetz“, das der Sächsische Landtag am 11. Mai 2018 um ein zusätzliches Kapitel erweitert hatte. Mit diesem Landesgesetz setzt der Freistaat Sachsen das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes um.
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