Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk hat im Bundesrat dafür geworben, bestehende Lücken bei der Wiedergutmachung von SED-Unrecht zu schließen.
Schenk sagte am Freitag in der Länderkammer in Berlin: „Mit den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und deren Nachbesserungen wurde in der Vergangenheit erlittenes Unrecht anerkannt und teilweise auch finanziell ausgeglichen. Allerdings sind auch 28 Jahre nach der Wiedervereinigung noch nicht alle Fragen geklärt. Ziel ist es daher, dass noch bestehende Gerechtigkeitslücken möglichst rasch geschlossen werden. Dies ist eine Frage des Respekts gegenüber den Opfern.“
Der Bundesrat beschloss dazu einstimmig eine entsprechende Resolution zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Die Bundesregierung wird in dem Entschließungsantrag aufgerufen, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen.
Berücksichtigt werden sollen dabei die Belange und die soziale Lage von Gruppen, die von bestehenden Wiedergutmachungsregeln bislang nicht ausreichend erfasst sind. So soll Opfern von Zersetzungsmaßnahmen der Zugang zu Ausgleichsleistungen eröffnet werden. Es geht zudem um verfolgte Schüler, Opfer von Zwangsaussiedlungen sowie Haftopfer, die weniger als 180 Tage in Haft waren.
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