Heute findet der Steuerstrafrechtstag der sächsischen Steuerverwaltung in Chemnitz statt. Am Informations- und Erfahrungsaustausch nehmen neben Kollegen der sächsischen Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstellen auch Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, der Justiz, der Polizei, des Hauptzollamtes Erfurt, des Zollfahndungsamtes, von Europol und des Landesamtes für Steuern und Finanzen teil.

„Die sächsische Steuerfahndung als Kriminalpolizei in Steuersachen erfüllt wichtige Aufgaben für alle ehrlichen Steuerzahler“, betonte Finanzminister Dr. Matthias Haß anlässlich der Tagung. „Der Steuerstrafrechtstag trägt dazu bei, dass die Steuerfahndungen im internationalen Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung enger zusammenrücken. Nur durch ein gemeinsames Vorgehen gegen Steuerbetrüger kann die Steuergerechtigkeit gesichert werden.“

„Zusammenarbeit ist für eine erfolgreiche Strafverfolgung unerlässlich“, so der Vizepräsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Karl Köll. „Besonders freut es mich, dass auch Kollegen der tschechischen und bayerischen Finanzverwaltung teilnehmen und referieren. So haben wir die Möglichkeit, über Grenzen hinweg Erfahrungen auszutauschen und die Zusammenarbeit weiter zu festigen“, so Köll.

Die sächsischen „Steuerstrafverfolger“ leisten einen erheblichen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Sie haben im ersten Halbjahr 2018 knapp 440 Fahndungsprüfungen abgeschlossen, 420 Amts- und Rechtshilfeersuchen erledigt und dabei einen Steuerschaden von fast 19 Millionen Euro aufgedeckt. Wie in den zurückliegenden Jahren entfiel ein großer Teil der Mehrsteuern – etwa 6,2 Millionen Euro – auf die Umsatzsteuer.

In den Bußgeld- und Strafsachenstellen waren im ersten Halbjahr 2018 rund 10.000 Anzeigen, Prüfberichte der Finanzämter sowie Steuerstraf- und Bußgeldverfahren in Bearbeitung. Von der Justiz ergingen im ersten Halbjahr 2018 in etwa 190 Fällen Urteile und Strafbefehle wegen hinterzogener Steuern von insgesamt knapp 20 Millionen Euro. Die Urteile führten insgesamt zu Geldstrafen von rund einer halben Million Euro und Freiheitsstrafen von fast 31 Jahren.

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