Im Rahmen einer Voruntersuchung zur Einführung von Sozialen Erhaltungssatzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wurde für vier Stadträume in Leipzig die Relevanz nachgewiesen. Diese Stadträume verzeichnen ein erhöhtes Aufwertungs- bzw. Verdrängungspotenzial. Dies geht aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervor.
Vorgeschlagen wird, für diese Stadträume bis Anfang 2019 vertiefende Untersuchungen durchzuführen. Dabei werden weitergehende Indikatoren in die Analyse mit einbezogen. Die vertiefende Auswertung wird begleitet von Vor-Ort-Analysen, Haushaltsbefragungen und der Auswertung von Dokumenten/Materialien. Zielstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung ist, die Durchmischung der Stadtteile zu erhalten und zu befördern sowie die Verdrängung in bestimmten Bereichen der Stadt abzumildern.
Mit Relevanz für eine Soziale Erhaltungssatzung wurden identifiziert: Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest, Teile von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz, Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig sowie Teile von Gohlis-Süd und Eutritzsch. Die genaue räumliche Verortung ist der Anlage zur Ratsvorlage zu entnehmen.
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